Wer macht Anlage V+V bei 2 Eigentümern?

1 Antwort

für die Vermietung ist eine eigene Steuererklärung erforderlich.

diese "Gesondert und einheitliche Feststellung der Besteuerungseinkünfte" wird an dem Finanzamt abgegeben, wo das Mietobjekt liegt.

Die Erklärung umfaßt:

Formular ESt1B

Formular FB

Formular V+V

Durch das Finanzamt wird dann der Gewinn anteilig auf die beiden Schwestern verteilt.

Danke! Also machen sie die Erklärung fürs Haus, und in ihre eigene ESt Erklärung kommt nix vom Haus?

Wird es ein Problem geben, dass eine Schwester (mit Einkommen) eine Erklärung machen möchte, die andere (kein Einkommen) keine macht?

@Racking3108

der Überschuß aus der Vermietung wird vom Finanzamt entsprechend der Erbquote aufgeteilt.

und durch die Vermietung wird der anderen Schwester nix anderes über bleiben, als das sie eine Steuererklärung macht, spätestens, wenn sie aufgefordert wird.

dh, top Antwort.