Wer macht Anlage V+V bei 2 Eigentümern?
Hallo. Es handelt sich um Schwester A und B. Beide haben je hälftig das 4 Familienhaus der Mutter geerbt. Schwester A bewohnt eine Wohnung, 2 sind vermietet, eine steht leer.
Schwester B, wohnt in einem anderen Ort, ist ja aber Miteigentümer, möchte nun eine ESt-Erklärung machen. Gibt sie die Miteinkünfte in ihrer ESt an?
Wenn ja, 50%?
Habe auch gelesen, V+V muss nur der machen, der im Mietvertrag steht - unabhängig davon, wem die Immobilie alles gehört...?
Schwester A möchte eigentlich keine ESt machen...
Im Mietvertrag steht auch noch die verstorbene Mutter, also weder Schwester A noch B...
Kann mir jemand vielleicht helfen?
Danke!!!
1 Antwort
für die Vermietung ist eine eigene Steuererklärung erforderlich.
diese "Gesondert und einheitliche Feststellung der Besteuerungseinkünfte" wird an dem Finanzamt abgegeben, wo das Mietobjekt liegt.
Die Erklärung umfaßt:
Formular ESt1B
Formular FB
Formular V+V
Durch das Finanzamt wird dann der Gewinn anteilig auf die beiden Schwestern verteilt.
der Überschuß aus der Vermietung wird vom Finanzamt entsprechend der Erbquote aufgeteilt.
und durch die Vermietung wird der anderen Schwester nix anderes über bleiben, als das sie eine Steuererklärung macht, spätestens, wenn sie aufgefordert wird.
dh, top Antwort.
Danke! Also machen sie die Erklärung fürs Haus, und in ihre eigene ESt Erklärung kommt nix vom Haus?
Wird es ein Problem geben, dass eine Schwester (mit Einkommen) eine Erklärung machen möchte, die andere (kein Einkommen) keine macht?