Wer kennt sich mit Ausgleichsflächen aus?

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"Ausgleichsmassnahmen" können nach Naturschutzrecht gefordert werden, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, kein Baugebiet nach § 34 BauGB ist oder Befreiungen vom BPl nach § 31 BauGB erforderlich werden.

Kann keine Ausgleichsmassnahme selbst durchgeführt werden muss eine "Ausgleichsabgabe" gezahlt werden.

Zuständig ist die "Untere Naturschutzbehörde"

Weiss ich so nicht, aber ich gehe zunächst mal davon aus, dass du generell einen Bebauungsplan eingereicht hast, den die Gemeinde/Stadt bereits genehmigt hat???

Falls ja, dann muss die Gemeinde/Stadt bereits ihre Auflagen bekannt gegeben haben.

Kann leider nicht weiter antworten, da ich bis Sonntag verreist bin.

pharao1961  29.08.2012, 19:14

Falls nein; du kannst nicht einfach eine Strasse bauen. Es muss die Versorgung von Strom, Gas, Wasser, Entwässerung, usw. geklärt sein.

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blaky86 
Fragesteller
 29.08.2012, 19:24
@pharao1961

Hallo, ja bei uns hier in der tiefsten Eifel läuft das alles über die Verbandsgemeindeverwaltung! HAtte alle Pläne eingereicht und auch alles genehmigt bekommen nur wurde mir nie etwas von der zustellenden Ausgleichsfläche gesagt bzw steht auch niergendwo in meinen Unterlagen.Ja und jetzt behaupten die Leute bei der Verwaltung sie hätte es mir gesagt!!! Nur jetzt wo die Strasse soweit fertiggestellt ist kam jemand gucken und meinte das ich die Ausgleichsfläche stellen müsste!

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