Wer kennt diese Generali Versicherung AG , wie kann man eine Hausratversicherung mit sofortiger Wirkung Kündigen , siehe Details unten?

9 Antworten

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Hallo Geisterexperte! Finde ich erst mal klasse dass du dich für deine Nachbarn einsetzt. Warum wollt ihr denn die Verträge überhaupt kündigen? Hat dein Nachbar keinen Hausrat mehr? Und eine Privathaftpflicht ist ultra wichtig. Vielleicht kannst du noch mal sagen warum Ihr kündigen wollt-vielleicht fällt dann den Ratgebern hier noch eine Möglichkeit ein.
Liebe Grüße s'Fjolnir

Hallo Fjolnir danke um deine Nachricht . Mein Nachbar will es Kündigen aus dem Grund weil sein Arzt Bestätigt hat das er unter Alzheimer leidet , und es will in das Altenheim gehen weil er sich NICHT mehr selber Versorgen kann . Kommt mit dem Insulin nicht mehr zu recht , leidet an sehr vielen Chronischen Krankheiten und jetzt auch noch Alzheimer dazu und kann sich nicht mal mehr Erinnern das er 2 Kinder hat , klar ist eine Haftpflichtversicherung wichtig , aber NICHT für eine Person was in das Heim muss . Ich habe mir gedacht ich bereite die Kündigung vor und sende es der Versicherung das sie es wenigstens auf dem Tisch haben , mit Wirkung für den Mai 2016 . Ich weis NICHT wie ich diesem verzweifelten Mann Helfen kann , den er leidet sehr darunter . mfg

@GeisterExperte

Und im Heim hätte er dann keinen Hausrat mehr oder es wäre kategorisch ausgeschlossen dass er Dritten einen Schaden zufügt.

klar ist eine Haftpflichtversicherung wichtig , aber NICHT für eine Person was in das Heim muss .

Das ist natürlich inhaltlich Schwachsinn. Über Grammatik und Zeichensetzung will ich gar nichts sagen....

Aha.....der Betroffene kann sich also nicht mehr erinnern, dass er Kinder hat, weiß aber ganz genau, dass er seine Hausrat- und Haftpflichtversicherungen kündigen möchte und dass er dies erst im Mai 2016 kann, belastet ihn sehr stark!  Mal ehrlich, das hört sich nicht sehr logisch an!

Verträge sind immer zum Ablauf (also hier wohl Mai 2016) kündbar! Die Kündigung muss spätestens drei Monate vorher bei der Versicherung sein! Besondere Gründe, die hier zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigen würden, kann ich bisher nicht sehen

Auf die Haftpflichtversicherung verzichten sollte der gute Mann auf garkeinen Fall, wichtig ist allerdings das: wörtlich "NICHT DELIKTFÄHIGE PERSONEN" und evtl auch: wörtlich "Schäden an medizinischen Geräten" eingeschlossen sind. Ansonsten ist der Versicherer berechtigt bei vorliegender Dmenz die Leistung grundsätzlich zu verweigern. Besonders diese Art Schäden sind nicht selten und gehen oft in vierstellige Summen. Die geschädigten lassen bei solchen Dingen auch nicht mit sich reden.
Wenn der alte Herr keinen Hausrat mehr besitzen sollte, besteht Sonder- Kündigungsrecht wegen Wegfall des versicherten Interesse. Die Kündigung kann jedoch nur von ihm selbst oder einer schriftlich bevollmächtigten- / verfugungsberechtigten- Person / bzw dem Vormundschaftsgericht ausgesprochen werden. Ansonsten 3 Monate Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit durch ihn selbst oder die oben genannten Personenkreise

Meinem Nachbarn wurde im Januar 2006 von dieser Versicherung von oben eine Privathaftpflichtversicherung , Dynamische Hausratversicherung , Glasversicherung angedreht mit Jährlicher Beitragskosten

Angedreht? Privathaftpflichtversicherungen und Haursat sind ja eigentlich doch recht wichtig und jährliche Beitragskosten sind auch nicht ungewöhnlich.

Du kannst an den Verträgen nichts machen, wenn du keine Versorgungsvollmacht hast. Du bist nicht berechtigt für den Versicherungsnehmer Willenserklärungen abzugeben.

Eine Sonderkündigung wäre nach § 40 oder 92 VVG möglich. Beides liegt nach deiner Schilderung nicht vor also bleibt nur die ordentliche Kündigung zur Hauptfälligkeit.

Allerdings sollte man Haftpflicht und Hausrat nicht kündigen, wenn man keine neue am Start hat.

Steht im Vertrag wann man kündigen kann

Steht im VVG.