Wer kann mir dieses Schild erklären?

Verkehrschild , Halteverbote,  - (Verkehr, Halteverbot)

9 Antworten

Das Zusatzzeichen gilt nur für das Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot).

In § 39 Abs. 3 Satz 3 StVO heißt es: Zusatzzeichen sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Dies soll dem Verkehrsteilnehmer verdeutlichen, dass sich die Regelung des Zusatzzeichens nur auf das direkt darüber angebrachte Verkehrszeichen bezieht.

Das darüber angebrachte Haltverbot (Zeichen283) gilt für die andere Richtung. Das "absolute" Haltverbot endet laut Richtungspfeil an diesem Masten.


Die Zeit gilt für beide Schilder.

Von der Sichtweise des Bildes aus gilt in dieser Zeit vor dem Schild alsolutes Halteverbort und nach dem Schild eingeschränktes Halteverbot (also Parkverbot)

 

Die Zeit gilt für beide Schilder

Normalerweise beziehen sich Zusatzschilder immer nur auf das eine direkt darüber angebrachte Zeichen ...

Ein Zusatzschild gilt immer nur für das Verkehrszeichen das unmittelbar darüber angebracht ist. 

Das Zusatzzeichen gilt nur für das eingeschränkte Halteverbot in linker Richtung.

Das absolute Halteverbot nach rechts gilt rund um die Uhr.

Gilt in der Regel nur für das direkt darüber angeordnete VZ. 

  • In Fahrtrichtung bis zu diesem Mast gilt rund um die Uhr absolutes Halteverbot (oberes Schild).
  • In Fahrrichtung ab diesem Mast gilt nur in der Zeit von 7 - 19 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot (unteres Schild mit Zusatzschild).

D. h. hinter dem Schild darf tagsüber zwischen 7 und 19 Uhr eingeschränkt gehalten werden, nachts zwischen 19 und 7 Uhr aber uneingeschränkt gehalten und damit auch geparkt werden.

Wenn wir beide den gleichen Begriff von "hinter dem Schild" haben, hättest Du m. E. dort zu der Zeit nicht (oder zumindest nicht wegen dieser Schilder) abgeschleppt werden dürfen.

Hast Du vielleicht vor abgesenkten Bordsteinen gestanden, oder zu nah an einer Kurve, oder sonst wo, wo Parken grundsätzlich verboten ist?