Wer ist im Recht und wer im Unrecht (Ebay Kleinanzeigen)?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Im Kaufrecht geht es weniger um Recht & Unrecht, sondern um Ansprüche.

Die Rechtslage:

Zwischen dir und dem Käufer ist gem § 433 BGB ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Die Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Mängel, die dem Käufer bekannt waren, kann dieser nicht als Sachmängel beanstanden.

Du schreibst:

Ich habe ihm vor dem Kauf über 10 Bilder verschickt.

Warum hast du die Fotos nicht bereits in deiner Anzeige gezeigt?

Auf alle Gebrauchsspuren hingewiesen und diese ebenfalls mehrmals abfotografiert.

Hast du in deiner Artikelbeschreibung auf die Gebrauchsspuren hingewiesen?

Meine Bilder wiederlegen dies und er schickt keine Beweisfotos.

Diese Aussage widerspricht sich! Wenn du durch deine Bilder Mangelfreiheit belegen kannst, welche Beweisfotos erwartest du dann?

Bin ich als Verkäufer auf dieser Plattform verpflichtet immer egal unter welcher Begründung umzutauschen?

Nein, dass brauchst du natürlich nicht. Ein Recht auf Umtausch gibt es zudem überhaupt nicht.

Nacherfüllung des Kaufvertrags:

Weist die Kaufsache Sachmängel auf und entspricht nicht der Vereinbarten Beschaffenheit, so muss der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (z.B. Reparatur) gewähren. Dadurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Das sieht der Gesetzgeber so vor. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung.

Wird dem Verkäufer dieses Recht nicht gewährt, verliert der Käufer seine Ansprüche gegen den Verkäufer.

Nun droht er mit seinen Eltern und einem Rechtsstreit.

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung brauchst du dir wohl keine Gedanken machen.

Bei einem Streitwert von 50,- EUR ist das Prozess-Risiko zu hoch.

Ist der Käufer allerdings noch minderjährig, können die Eltern in der Tat dem Kaufvertrag widersprechen.

In diesem Fall müsstest du den Kaufpreis erstatten und der Käufer dir den Gürtel zurückgeben.

Sollte ich vielleicht einfach Nachgeben um Sress zu vermeiden?

Wenn die Sache so ist wie du sie beschrieben hast, sehe ich keinen Grund nachzugeben.

Du weißt ja auch nicht einmal, ob dass mit den Eltern stimmt. Wahrscheinlich hätte es für den Käufer auch Konsequenzen, wenn die Eltern erfahren, dass der mal eben 50,- EUR für einen Gürtel im Internet ausgibt.

Mein persönlicher Tipp:

Weder du noch dein Käufer interessiert sich wirklich für die Folgen seines Handelns. Aus diesem Grund kommt es ständig zu diesen Fällen.

Mein Vorschlag wäre Folgender:

Biete dem Käufer einen Preisnachlass von 10,- EUR an. Das sind 20 % des Kaufpreises.

Du solltest erwähnen, dass es sich bei dem Angebot nicht um ein Schuldanerkenntnis handelt, sondern um dein Bemühen um eine einvernehmliche Einigung.

Und lass dich nicht auf Erpressungen ein. 20 % sind ein fairer und angemessener Nachlass.

Entweder er nimmt dieses Angebot an oder lässt es. Damit sich die Sache nicht ewig in die Länge zieht, würde ich ihm eine Frist von 2 Tagen setzen, sich zu entscheiden. Danach ist das Angebot hinfällig.

Nach Ablauf der 2-Tage-Frist blockierst du ihn auf eBay Kleinanzeigen.

Ich glaube nicht, dass die Eltern da Theater machen, sonst hätte er sie bereits informiert.

Viel Erfolg!

Es fehlt eine wichtige Information:

Wie hat der Käufer bezahlt?

  • Überweisung?
  • PayPal Family & Friends?     
  • PayPal Waren & Dienstleistungen?

Über Paypal Waren und Dienstleistungen. Das hieße doch, dass er sich das Geld selber rückerstatten lassen kann wenn ich mich nicht irre.

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@Danny2021

Fast:

Der Käufer kann jederzeit innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen, in diesem Fall wäre Dein Geld wieder weg.

Und bekanntermaßen entscheidet PayPal in 99,9 % aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer.

Übrigens, kennst Du eine der größten Lügen im Netz?:

„Ja, ich habe die PayPal-Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden“.

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@Danny2021

Ach ja, noch was:
Es kann sein, dass PayPal im Rahmen der Falleröffnung einen Identitätsnachweis in Form eines Ausweisscans von Dir haben will.

Und dann kommt vermutlich raus, dass Du Dich mit einem gefälschten Geburtsdatum angemeldet hast; als Konsequenz sperrt PayPal dann Deinen Account und Dich als Person, und zwar endgültig.

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@NoName08154711

Ich benutze natürlich das Paypal-Konto von meinem Vater, was das angeht habe ich mich schon erkundigt. Aber dennoch vielen Dank für all die hilfreichen Antworten !

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Zum Umtausch bist du als Privatperson nicht verpflichtet jedoch musst du bei Mängeln es zurück nehmen, anders sieht es aus wenn der Käufer die Mängel selbst dem Objekt zugeführt hat. Wie es in deinem Faöö scheint.

Nun droht er mit seinen Eltern und einem Rechtsstreit.

Oo Was ist das fürn Baby?

Schreib ihm er sucht nur Vorwände und für dich ist die Sache erledigt. Wenn er es anders sieht, steht ihm der rechtliche Weg frei, darüber braucht er dich nicht in Kenntnis setzen.

Dann ignoriest ihn.

Ach ja, Kleinanzeigen ist für Abholung und Barzahlung. Für Versand nutz eBay, weniger Babies.

Beim Privatverkauf gibt es kein Widerrufsrecht. Allerdings eine Gewährleistung, die ein Privatverkäufer ausschließen kann, das muss aber Teil des Vertrages sein, also schon in der Beschreibung stehen. Wie auch immer, die Ware muss schon dem Vertrag entsprechen, da hilft auch kein Gewährleistungsausschluss. Allerdings muss beim Privatverkauf der Käufer nachweisen dass die Ware vor Versand offensichtliche Mängel hatte die nicht benannt wurden. Bei versteckten Mängeln hilft der Gewährleistungsausschluss.

Das alles brauchst ihm aber nicht erklären.

Soll er drohen und streiten. Da verliert er nur. du hast alles richtig gemacht. Und du bist nicht verpflichtet umzutauschen, dazu hat niemand Pflicht, auch kein Laden.