Wer ist Eigentümer der Sache?
Felix (Käufer) schließt ein Kaufvertrag mit Händler Alex ab. Die übergabe der Sache soll am nächsten Tag erfolgen, die bezahlung von Felix aber erst in 14 Tagen. Wann wird Felix Eigentümer der Sache ?
Vl. Wird zuerst bis zur vollständigen Bezahlung , das Eigentumsrecht vorbehalten , also wäre Felix erst nach der Bezahlung Eigentümer ist das richtig?
5 Antworten
Wer sie geerbt hat oder wem sie übereignet worden ist (Kaufvertrag allein verschafft noch kein Eigentum, sondern nur einen Anspruch darauf, mam nennt das auch Verplichtungsgeschäft) Erst die "dingliche" Übereignung, platt gesagt "Hier hast du's, ist dein's", oder "steht da und da, kannst dir's abholen"verschafft dir das Eigentum, es sei denn, es sei denn, es handelt sich um Diebesggut
Eigentumsübergang erfolgt mit Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe (also Übereignung) der Sache und nicht mit Abschluss des Kaufvertrags. Wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, geht das Eigentum erst mit Bezahlung über.
Abstraktionsprinzip des BGB. Im ersten Fall erfolgt die Eigentumsübertragung durch Realakt mit beidseitigem Einverständnis. Im zweiten Fall ist gerade das durch Vertrag ausgeschlossen ( der Regelfall bei Finanzierung oder Finanzierungsleasing ).
Beo der vollständigen Zahlung davor ist er nur der Besitzer
Haarsträubender Blödsinn, wird aber immer wieder gern genommen, bis im Streitfall das böse Erwachen folgt.
Richtig, bis zur vollständigen Bezahlung ist er nur Besitzer, aber nicht Eigentümer
Da war einer schneller. Wollte wortgleich das auch schreiben. Basic der Kaufleute.