Wer haftet? Wenn ich einem guten Freund mein Auto ausleihe?

24 Antworten

Die Haftpflicht muss jeden Schaden erstatten der mit deinem/diesen verliehenen Auto angerichtet wurde/wird.. Dabei spielt es keine Rolle , auf wen der Wagen zugelassen ist oder wer die VS bezahlt.Wenn das Auto keine Vollkasko hat solltest du dich zudem mit deinem Freund auseinandersetzen , da die VS entsprechend nach oben steigt und ohne Vollkasko , steht der Schaden an deinem Auto auch offen ist !! 

Danke für die Antwort. Bisher eine der ausführlichsten. Ich bin ja froh das ich mein Auto nicht ausgeliehen habe. :-)

@MaxiTV8000

Ich bin ja froh das ich mein Auto nicht ausgeliehen habe. :-)D

daran hast du gut getan.

Die Schäden, die mit einem Kfz jemand anderem zugefügt werden, werden grundsätzlich durch die Haftpflichtversicherung des Kfz getragen. Dabei spielt es zunächst mal keine Rolle, wer hier als Fahrer eingetragen wurde. Schäden an fremdem Eigentum muss die Haftpflicht unabhängig vom Fahrer immer regulieren (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen wie zum Beispiel bei Vorsatz). Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Vollkasko.

Bei einem verschuldeten Unfall leistet die Haftpflicht Versicherung des Kfz grundsätzlich.  Die Rücksendung der SF klasse trägt der Versicherungsnehmer,  der kann die Differenz in den nächsten Jahren beim Entleiher geltend machen. Den Schaden am verliehenen Kfz muss der Entleiher ebenso tragen. Das Risiko geht beim entleihen auf den Entleiher über als wäre es sein Eigentum. Ob man die geschuldeten Beträge allerdings jemals erstattet bekommt steht auf einem anderen Blatt.  Darüber hinaus kann die Kfz Haftpflichtversicherung rückwirkend bis zu einem Jahr die höheren Beiträge verlangen als wäre der Entleiher in der gesamten Zeit in den versicherten Fahrerkreis aufgenommen gewesen. Der Entleiher kann sich gegen diese Risiken nicht vollständig versichern. Nur einige wenige der allerneuesten privaten haftpflicht Tarife tragen das Risiko der Rückstufung für geliehene Kfz bis zu fünf Jahre. Der Einschluss Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen schließt das Kfz Risiko dagegen grundsätzlich aus.

Das kannst Du dem Versicherungsschein der Kfz-Versicherung für dieses Fahrzeug entnehmen.

Entscheidend ist, ob die Versicherung auch für andere Fahrer als Dich und/oder Deine Eltern abgeschlossen ist. Wenn nicht, dann wird die Versicherung bei einem Schaden durch eine Person, die  in der Versicherung nicht eingeschlossen ist, das Geld von Deinen Eltern zurückfordern!!!!

Auf jeden Fall solltest Du vorher mit Deinen Eltern darüber reden und kein unnötiges Risiko eingehen. Man kann den Versicherungsschutz auf Dritte, also andere Personen erweitern, dass würde ich in jedem Falle vorher machen und darüber nachdenken, ob man die bestehende Versicherung um Teilkasko erweitert, dann bist Du gut abgesichert und kannst das Fahrzeug auch "verleihen".

Aber: Alte Weisheit lautet "Frauen und Autos verleiht man nicht !!", ich halte mich immer daran.

cheerio.

Es gibt manche Irrtümer, die sich hartnäckig halten! Nein, die Versicherung kann hier nichts von den Eltern zurück fordern, dass einzige was sie fordern kann ist rückwirkend dem Beitrag, der bei Angabe des korrekten Fahrerkreises fällig gewesen wäre plus einen Strafbeitrag. Denn Schaden  des anderen zahlt in jedem Fall die Versicherung

@SaVer79

habe ich selbst erlebt.......guck mal die Verischerungsbedinungen an. Klar zahlt die Versicherung, aber sie kann u.U. vom Versicherungsnehmer ihrerseits Erstattung fordern.

Autos und Männer verleiht man übrigens auch nicht!

@Zumverzweifeln

@Zumverzweifeln: nicht ganz korrekt. Autos verleiht man nicht, aber Männer kann man verleihen. Wenn der Mann dann was mit der anderen Frau anfängt, weißt du, dass es nicht der Richtige ist. ☺

@Elfi96

Die Geister die ich rief, die ward ich nicht mehr los!!

Wenn nicht, dann wird die Versicherung bei einem Schaden durch eine Person, die  in der Versicherung nicht eingeschlossen ist, das Geld von Deinen Eltern zurückfordern!!!!

Antworten heir eigentlich nur Leute, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben?

Wer keine Ahnung hat, soll einfach mal die Klappe halten!

@Bitterkraut

Police lesen, dass hatte ich dringend empfohlen. Die Varianz der Versicherungsbedingungen in diesem Punkt ist hoch.

Klar zahlt die Haftpflicht des Autos des Unfallverursachers....ob sich diese, und wenn ja in welchem Umfange, beim Versicherungsnehmer Aufwendungen zurückholt, dies hängt von den Versicherungsbediungen ab. DER VERLEIHER allein trägt dieses Risiko, daher sollte DIESER vorher genau prüfen.

Das habe ich geschrieben und das ist korrekt, ich kenne mehrere Versicherungsgesellschaften, die das so handhaben.

Kein Grund, respektlos zu werden, nicht wahr!

@gromio

Verschaff dir erstmal Ahnung von der Materie, und mach ich schlau, dann reden wir weiter. Deiner Erklärung hier ist auch Unsinn. Die Versichung kann sich den Schadensbetrag nicht zurückholen! Das kann auch in keiner Haftpflichtpolice stehen.

@Bitterkraut

Deine Empfehlung gilt in erster Linie FÜR DICH SELBST, also los.....

@gromio

Dann lies doch mal, was da steht, von Auto verleihen ist da nirgends sie Rede. Es empfihlt sich immer selber zu lesen, was man verlinkt, dann blamiert man sich nicht.

In den im Link genannten Fällen zahlt sie auch dann nicht, wenn der halter und Versicherungsnehmer selbst am Steuer sitzt. Das hat nix mit velreihen oder nicht verleihen zu tu und auch nichts damit, wer als Fahrer eingetragen ist.

@Bitterkraut

Sobald die Versicherung darüber Kenntnis erlangt, wird Sie Ihnen eine Nachtragsrechnung übersenden. Darin fordert Sie den Mehrbetrag, den Sie hätten leisten müssen, wenn Sie von Anfang an den korrekten Fahrerkreis angegeben hätten

aus deinem Link. Von Schadenssumme zurckfordern steht da kein Wort!

@Bitterkraut

Alles lesen bitte - aber leider gelingt das nicht immer.........alles gut, bleib gelassen, ist ja nun beantwortet, die Frage hier.

cheerio

@gromio

Tja, hättest DU da mal alles gelesen, @gromio, unter "Greift die Kfz-Versicherung bei anderem Fahrer?":



Sobald die Versicherung darüber Kenntnis erlangt, wird Sie Ihnen eine Nachtragsrechnung übersenden. Darin fordert Sie den Mehrbetrag, den Sie hätten leisten müssen, wenn Sie von Anfang an den korrekten Fahrerkreis angegeben hätten. Teilweise kann es bei Single-Fahrer-Verträgen auch Strafzahlungen in Höhe eines Jahresbeitrags geben. In der Praxis spielt dieser Punkt aufgrund der schwierigen Bedingungen zum Nachweis jedoch keine Rolle.

Da steht also nichts von "Geld zurückfordern". ;)

@Eichbaum1963

ist das ein unterschied, ob Du Beitrag nachzahlst oder den Schaden? Nein ist es nicht....wichtig für den Fragesteller ist dieser Quatsch nicht sondern nur DIE EMPFEHLUNG,  VOR Verleih des Fahrzeugs diesen Punkt mit Versicherung und/oder Rechtsanwalt abzustimmen, natürlich schriftlich,bitte. DAS ist das einzig wichtige für den Fragesteller.......und auch DU hast nicht alles gelesen.

Rechthaber sind eigentlich unwichtig....

@gromio

Rechthaber sind eigentlich unwichtig....

Stimmt, aber ich sehe hier nur einen Rechthaber - und rate mal wer das wohl ist? :D

Natürlich ist es ein gewaltiger Unterschied, ob nur ein Jahresbeitrag rückwirkend angeglichen und ggf. ein Jahresbeitrag als Vertragsstrafe gefordert wird oder der ganze Schaden nachgezahlt werden müsste.

Denn Sachschäden gehen schnell in die Zehntausende!

Wobei auch da evtl. Regressforderungen auf max. 5.000 bzw. 7.500 € gedeckelt sind - allerdings nur bei Obliegenheitsverletzungen, z. B. FoFE, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Alkoholeinfluss - ergo Vorsatz.

und auch DU hast nicht alles gelesen.

Dann zeig mir doch mal exakt den Punkt, auf den du dich da beziehst; also was mir da evtl. entgangen sein könnte (was ich aber bezweifle^^), anstatt dich ständig nur rauszureden!

Ich denke eher, DU hat da nicht alles richtig gelesen, bzw. verstanden!

Der Versicherungsnehmer also deine Eltern für Fremdschäden und du a für eigenschäden....  Egal  wie hooch der schaden sein dürfte.. Wie ich vermute  denn die besten freunde werden sich schnell abwenden wenns ans Zahlen geht.

Dazu gibts hier leider viele einträge und fragen..   Es gibt ein  geflügeltes Sprichwort  Freundin / Partnerin und Autos verleiht man nicht . Es wird schon einen Grund haben warum sich der Enlteiher kein Fahrzeug selbst leistet..

Ggf kann der sich auch ein Fahrzeug mieten..   also lass es sein..Joachim