Wer darf wohin abbiegen (Bild)?

Kreuzung in Wien (Schönbrunn vor dem Schloß) - (Recht, Verkehr)

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Xaxoon,

grundsätzlich wird die Spur beibehalten. Also A auf 2 und B auf 3.

Freundliche Grüße

Anonymous221

Ja sehe ich als Autofahrer genauso.

Klingt logisch

Danke für die Auszeichnung

Grundsätzlich ist das ganz einfach in Deutschland. A+B dürfen alle 3 Fahrspuren benutzen und frei wählen zumindest innerhalb gechlossener Orschaften und bei PKW.

Die Frage wäre doch der Farhrspurwechsel im Kreuzungsbereich und inwieweit dieser erlaubt wäre? Der Fahrspurwechsel wäre ein Problem.

In Hannover gibt es einen Kreisverkehrt mit 2 Fahrspuren an dem es jeden zweiten Tag einen zusammestoss gibt. Ich bin auch schon mal im inneren Kreis 3 mal darum gefahren. Das Problem sind weniger die Vorchriften, sondern auch die Rücksichtnahme, die eigentlich auch zu den Vorschriften gehören. Aber die interessiet in der Regel keiner.

Zur Rechtslage in Deutschland, ich schätze, in Österreich ist es ähnlich:

Das ist nicht abschließend geregelt. Es gibt unterschiedliche Rechtsprechung hierzu. Die eine sagt, das am weitesten rechts eingeordnete Fahrzeug befolgt § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO und hat daher den Vorrang in der Wahl des Fahrstreifens. Fahrzeuge auf Spur A müssten demnach Spur B den Vortritt lassen (Amtsgericht Berlin-Mitte 111 C 3065/09 v. 16.04.2010).

Die andere Ansicht: Durch diese Regelung kann Fahrstreifen A nur bedingt zum Abbiegen genutzt werden. Dies steht der Idee entgegen, durch mehrspuriges Abbiegen mehr Verkehrsraum zu schaffen. Daher herrscht gegenseitige Sorgfaltspflicht; beide Fahrzeugführer müssen gleichermaßen darauf achten, den jeweils anderen nicht zu behindern (Bundesgerichtshof VI ZR 75/06 v. 12.12. 2006).

Das Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte hält dem BGH-Urteil entgegen, dies könne nicht gelten, wenn mehr Fahrspuren in der Querstraße vorhanden seien als Abbiegespuren und weicht daher von diesem Urteil ab. Denn dann seien die Möglichkeiten, sich auf die Spuren zu verteilen so vielfältig, dass das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu unklar sei und die Verkehrssicherheit gefährde.

Beides macht irgendwie Sinn. Gemein ist beiden Urteilen, dass weder Abbiegestreifen A noch B eine bestimmte Spur zugeordnet ist, die benutzt werden muss.

In der Praxis wähle ich persönlich grundsätzlich die äußere bzw. innere Spur, das ist am sichersten. Ein Spurwechsel ist anschließend meist problemlos möglich und deutlich sicherer.

Die StVO gibt hierzu keine Informationen, jedenfalls nicht, wenn keine Hilfslinien auf der Kreuzung vorhanden sind.

B hat nach meinem Dafürhalten die Wahl zwischen 2 und 3 während A auf jeden Fall auf die 1 fahren sollte.

Ich habe in der Umgebung eine ähnliche Kreuzung, die sich insoweit unterscheidet, als dass in der A-Spur keine Abbiegepfeile vorhanden sind. Hier könnte B sogar in die 1-Spur einfahren, was in dem Fall regelmäßig für beiderseitige Verärgerung sorgt.

A2, eventuell auf 1 und B3.