Wer bezahlt den Finderlohn?

5 Antworten

Nach Paragraph 971 BGB kann der Finder einen Finderlohn verlangen, er muss also nicht. Wenn der Finderlohn (5 Prozent des Wertes bis 500 Euro, darüberliegender Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent) nicht gezahlt wird, hat der Finder ein Zurückbehaltungsrecht nach Paragraphen 972 und 1000 BGB. Der Finderlohn hat grundsätzlich der Empfangsberechtigte zu zahlen (Paragraph 971 BGB).

Der Finderlohn ist der Gedanke etwas gutes getan zuhaben. Wenn du aber Geldmittel, bekommen möchtest, so musst du denn Eigentümer selbst ausfindig machen.

Natürlich der Eigentümer der die Sache verloren hat.

und was ist wenn er es nicht zahlen möchte?

@rasp123

Kannst den Finderlohn zivilrechtlich einklagen.

es zahlt der Eigentümer des Fundstückes

was passiert bei Verweigerung es zu zahlen?

@rasp123

Dann bekommst du ein Dankeschön

dann erhält er das fundstück nicht zurück

Der Besitzer zahlt den Finderlohn.

Aber was passiert wenn er sich weigert es zu bezahlen und einfach nur sein Eigentum zurück haben möchte?

@rasp123

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun:
Sein Eigentum bekommt er selbstverständlich zurück, und wenn er den gesetzlich vorgesehenen Finderlohn nicht zahlen will, dann muss der Finder diesen einfordern oder einklagen.

dann erhält er das Fundstück nicht

@hattu53

Aber das Fundstück ist doch sein Eigentum lol