Wer bezahlt bei Sachschaden?
Hallo,
Gestern wurde mein E Scooter ein Xiaomi MI Pro 2 von einem Herren Beschädigt wofür ich auch einen augenzeugen habe. Der E Scooter ist leider nicht Versichert nehmen wir jetzt an das ich 100% weiß wer der Täter ist, muss er mir einen neuen E Scooter kaufen oder wie wird mir der schaden wieder rückerstattet?
Danke im Voraus.
Was heißt "nicht versichert"? Keine Vollkasko? Oder auch keine Haftpflicht?
Nein garnichts hat aber nichts zur Sache zu tun hab ich herausgefunden er hat den scooter ohne grund Beschädigt ich bin in einem leeren Parkhaus am sonntag abend gefahren
12 Antworten
Na dann schauen wir mal ..
Schädigung aus Delikt
Dir könnte gegen den Herren ein Anspruch aus §823 I BGB und aus II zustehen.
Es lag jedenfalls eine Sachbeschädigung vor. Diese steht auch in einem kausalen Zusammenhang mit der Handlung des Herrn. Der Schutzzweck des §823 soll natürlich auch vor genau solchen Eigentumsverletzungen schützen, wir bekommen hier kein Problem. Weiter müsste die Sachbeschädigung rechtswidirig erfolgt sein. Die Rechtswidrigkeit wird regelmäßig mit der Verletzung eines Rechts- oder Rechtsguts aus §823 BGB indiziert. Verschulden lag auch vor, da der Herr vermutlich mit mindestens Fahrlässigkeit den Schaden herbeigeführt hat. Wobei ich davon ausgehe, dass hier mit Vorsatz gehandelt wurde.
Rechtsfolge: Schadensersatz gem. §§249 ff. BGB
Dir ist ein Sachschaden an dem Roller entstanden. Die Verletzung deines Eigentums/berechtigten Besitzes wird auch ursächlich für den Schaden (die Reperaturkosten) sein. Die Reperaturkosten sind auch vom Schutzzweck der Norm bei der haftungsausfüllenden Kausalität gedeckt.
Art und Umfang des Schadensersatzes
§249 II 1
Du kannst den für die Herstellung in natura (Naturalrestitution) erforderlichen Geldbetrag verlangen. Die Umsatzsteuer wird nach §249 II 2 BGB nur eingeschlossen, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist, heißt, wenn du das Teil auch tatsächlich bei einem Typ reparieren lassen hast. Ansonsten bleiben ihm diese 19% erspart.
Mitverschulden gem. §254 BGB wird dir vermutlich nicht anzulasten sein, sodass der Anspruch in voller Höhe bestehen bleibt.
Hinsichtlich §823 II BGB (Verstoß gegen ein Schutzgesetz) i.V.m §303 StGB
Deine Klage wird mit dem Zeugen Erfolg haben.
So er denn eine hat. Eine Pflicht gibt es da ja (leider) nicht.
Eine Haftpflichtversicherung wird hier kaum Deckung geben, wenn der Scooter tatsächlich aus dem zweiten Stock geworfen wurde. Das ist nur mit Vorsatz möglich.
Dass er aus dem zweiten Stock geworfen wurde war mir bis dato nicht bekannt. Bin deshalb trotzdem mal von mindestens Fahrlässigkeit gem. §276 II ausgegangen.
Nein, natürlich muss er dir keinen neuen kaufen. Er muss höchstens die Reparatur bezahlen - und einen eventuellen Wertverlust.
Das Problem ist das es keine Ersatzteile für das Modell gibt das Gerät ist vollkommen unsicher zu fahren....
Jetzt stellt sich erstmal die Frage, wie das passiert ist.
Also wurde der Roller vorsätzlich beschädigt?
In diesem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten und den Zeugen benennen, das macht es später einfacher, die Ansprüche geltend zu machen. (Schadenersatz ist Zivilrecht, damit hat die Polizei nichts zu tun)
Wurde der Roller etwa bei einem Unfall beschädigt?
In diesem Fall ist es ebenfalls ratsam, die Polizei einzuschalten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Läge dann nämlich vor, sofern der Schaden am Roller über 50€ liegt, wovon erstmal auszugehen ist.
Erkläre am besten, was passiert ist, dann kann man dir hier besser helfen.
Hey
Der Herr hat den scooter vor meinen Augen aus dem zweiten Stock von dem Parkhaus geschmissen so verrückt es auch klingt. Anscheinend soll das der Hausmeister gewesen sein woraufhin wir sofort die Polizei alarmierten. Der Täter flüchtete
Das zahlt dann keine Versicherung. Da kannst du diese Person nur persönlich auf Schadensersatz verklagen (lassen)
Danke dir
Er müsste den Schaden begleichen oder den Zeitwert ersetzen.
Falls er den Schaden nicht absichtlich begangen hat, kann es auch seine Versicherung sein.
Das heißt jetzt aber nicht, dass Du ein mögliches Gerichtsverfahren mit dem Augenzeugen definitiv gewinnen wirst. Das wäre natürklich die Vorraussetzung.
Aber da weiß ich natürlich nix zum Sachverhalt, um diesbezüglich eine Prognose abgeben zu können.
Wenn du die Personalien des Verursachers hast, kannst du von seiner Haftpflichtversicherung Schadenersatz fordern. Du bietest ihm an, dass er das selbst direkt der Versicherung meldet, oder dass du die Polizei hinzuziehst.
Normalerweise umfasst die Leistung der Versicherung die Reparaturkosten, möglicherweise auch eine Nutzungsausfallentschädigung (jedenfalls bei Autos ist das so).
Hey,
Das Problem ist das Xiaomi solche Reparaturen nur bei kleinen Schäden anbietet der ganze scooter ist voller Schrammen, Dellen die lenkstange lässt sich nicht mehr richtig bewegen, bremse schleift und bremst nicht richtig, Licht defekt bildschirm zerkratzt usw
Das läuft dann auf wirtschaftlichen Totalschaden hinaus. Dann bekommst du den Zeitwert erstattet.
Der Anpruch wird natürlich in erster Linie gegen seine Haftpflichtversicherung gehen gem. §823 BGB i.V.m. §115 I VVG.