Wenn man was ausleiht und nicht zurückgegeben kann ist es betrug??

9 Antworten

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Handelt es sich um einen Vertragsbruch, dann ja. Ist es einfach nur geliehen ist es einfach nur unangebracht.

Es ist gemein. Nicht mehr und nicht weniger. Es sei denn, es handelt sich - als Beispiel - um einen Leihwagen einer Autovermietung. Da existiert nämlich ein Vertrag. Ich gehe aber davon aus - Du hast es nicht beschrieben - dass Du privat in eine Leihgabe verwickelt bist. Richtig? Da hast Du dann die A-Karte gezogen, wenn es Dir vorher gehört hatte.

Wenn man von vornherein wusste, dass man es nicht zurückgeben können wird, aber den Verleihen in dem Glauben gelassen hat, dass man es tut, ist es wohl Betrug.

Sonst nicht.

Was nicht heißt, dass man dann nicht dafür haftet.

Beispiel: Man leiht sich eine Kamera und lässt sie aus Versehen von der Brücke fallen. Das ist dann kein Betrug. Trotzdem muss man dem Verleiher den Schaden ersetzen.

Und wenn man den schaden nicht ersetzen kann?

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@entfernung551

Dann ist es immer noch kein Betrug. Für Betrug ist entscheidend, dass man den Betrogenen im Unklaren darüber gelassen hat, dass man sich vorsätzlich auf seine Kosten bereichert.

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Es kommt darauf an, ob es eigen oder fremdverschuldung ist. Wenn es dir geklaut wurde haftet der Dieb. Dann aufjeden Fall bei der Polizei Anzeige gegen (Un)bekannt stellen. Falls du es selber kaputt gemacht hast musst du es auch selber ersetzten.

Kommt drauf an wann der Entschluss gefasst wurde es nicht zurück zu geben, wenn vor dem ausleihen ist es Betrug wenn danach dann nicht