Wenn man früher von der Berufsschule geht, darf der Ausbilder Stunden abziehen?
Ich bin 22 Jahre, im 1. Ausbildungsjahr und habe 1 bzw jede 2. Woche 2 Tage in der Woche unterricht. Meine wöchentliche Arbeitszeit ist 40 Stunden. Ich habe Gleitzeit.
Gestern hatte ich Berufschule, hatte allerdings am Nachmittag einen wichtigen Termin, weshalb ich 2 Stunden früher von der Berufschule nach Hause gegangen bin.
Meine Schule beginnt um 7.45 bis 15.45. Um 13.30 bin ich nach hause gegangen. Meine Fahrtzeit zur Schule beträgt 20 min hin und 20 min zurück.
Nun wurden mir 2 Stunden von meiner Gleitzeit abgezogen.
Darf der Ausbilder das?
3 Antworten
1 man geht nicht früher von der beschule außer man hat zb nur 6 Schulstunden dann wäre das ein ganzer Arbeitstag.
2 das darf er wen du einfach grundlos gehst.
zwei stunden früher abgehauen gibt 2 std abzug , okj .
Erwachsen ? und dann so etwas?
Was soll das heißen erwachsen und dann soetwas?
Wenn ich einen wichtigen Termin hab kann ich mich ja wohl für 2 Stunden befreien lassen!
Bin ja nicht wortlos gegangen sondern habe mich bei der Schule abgemeldet davor.
Na klar weiß er etwas davon. Er muss ja den zettel dafür unterschreiben.
Berufschulzeit = Arbeitszeit nach dem BAV. Du bist über 18 Jahre, also darf er das...
️LG