Wenn man einen Mieter beim Vermieter wegen vorsätzlicher Lärmbelästigung meldet, bekommt dieser Mieter dann den Namen mitgeteilt?

6 Antworten

Das kann möglich sein, dass der Name mitgeteilt wird. Und unter Umständen kann es auch nötig sein, um die Störung zu beseitigen. Das kommt auf euer Haus an. Daher solltest du bei der Meldung dazu schreiben, diese vertraulich zu behandeln.

Nein, Denunziantentum wird von jedem Vermieter freudestrahlend unterstützt.

Wozu meldest du die Ruhestörung eigentlich? Erwartest du allen ernstes, dass der Vermieter gegen den Ruhestörer vorgehen kann und wird, aufgrund einer Mitteilung, die jemand behauptet hat, und ohne Beweis?

Wenn dich der Lärm deines Nachbarn stört, dann geh selbst gegen ihn vor. Wenn du willst, dass dich dein Vermieter dabei unterstützt, dann musst du das auch ernsthaft betreiben und als Zeuge zur Verfügung stehen, wenn du auch nur die Aussicht auf Erfolg haben willst.

Mit anderen Worten, dein Vermieter wäre bescheuert, wenn er dein Anliegen ernst nehmen würde und sich zum Spielball einer Denunziation macht. Denn tut er dies, ohne deinen Namen zu nennen, würde ein halbwegs begabter Anwalt daraus eine üble Nachrede machen, was den Vermieter teuer zu stehen kommen kann. Spätestens dann wird er deinen Namen nennen, um nicht selbst als Denunziant dazustehen.

Diese Frage kann dir im Bedarfsfall nur der entsprechende Vermieter beantworten. Im Interesse des Hausfriedens sollte dieser dies dem Lärmverursacher nicht mitteilen.

Nein. Allein Aus Datenschutzgründen schon.

Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Nein der Name wird nicht gesagt.