Wenn ich zum 15. Januar kündige,wann kann ich bei meiner bei Kündigungsfrist?

5 Antworten

Wenn Deine Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB  vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats ist, muss Dein AG Deine Kündigung zum 15. Februar spätestens am 18. Januar erhalten.

Wenn Du am 15. Januar Deine Kündigung abgibst, ist am 15. Februar Dein letzter Tag der Betriebszugehörigkeit. Du kannst dann am 16. Februar beim neuen AG anfangen.

wenn 4 Wochen Kündigungsfrist steht, zum 15, Februar.

Meist steht aber 4 Wochen zum Monatsende, dann würde die Kündigung erst zum 29.02. wirksam und Du könntest erst am 01.03. neu anfangen

Entweder 4 Wochen zum Quartalsende oder 4 Wochen zum Monatsende normalerweise. Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an .

Wenn du dein Arbeitsverhältnis zum 15 Februar kündigst, kannst du den neuen Arbeitsplatz am 16. Februar antreten, denn nach § 622 Abs.:1 BGB kann eine Kündigung zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.


Das kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht, ob du immer zum 1. kündigen musst oder ob auch zum 15. geht.