Wenn ich in der 10. Klasse eine 6 schreibe - bin ich dann wiederholungspflichtig oder gefährdet in die Oberstufe zu kommen?

2 Antworten

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Nein. Entscheidend ist immer die Zeugnisnote.

Die jahresfortgangsnote hat keine Tendenz! Die Endnote wird mit der Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 berechnet.

Also z.B. 4 + 4 + 6 = 14 / 3 ≈ 4,67

Eine 5 darfst du haben.

Aber natürlich solltest du dringend versuchen, die Lücken zu schließen - Mathe wird nicht weniger und vor allem nicht einfacher!

Nachtrag: Quelle https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/Z/zentrale_abschluesse/ESA_MSA_ZA

Was ich jetzt erst sehe, da ist zweimal vom MSA die Rede. Einmal das Bestehen (was mit einer 5 möglich ist), dann aber noch mal als Voraussetzung zur Zulassung für die Oberstufe. Da gelten anscheinend noch mal strengere Regeln; lies bitte selber unter "Wozu berechtigt der Erwerb des Abschlusses?"