wenn ich einen festvertrag im taxiunternehmen habe , dann sind doch feiertage bezahlt , oder?

1 Antwort

Lassen wir einmal mögliche tarifliche Regelungen außer Acht - sofern es für Deinen Betrieb überhaupt einen anzuwendenden Tarifvertrag geben sollte.

Gesetzlich ist ein Feiertagsausgleich im Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3 Satz 2 geregelt:

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Ansonsten wird der Feiertag ganz "normal" vergütet, wenn Du an diesem Tag arbeiten musst; Zuschläge für Feiertagsarbeit sind indiviual- (Arbeitsvertrag) oder kollektivrechtlichen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) Vereinbarungen vorbehalten; gesetzliche Bestimmungen gibt es dazu nicht.

Bei Arbeitsausfall wegen eines Feiertags, der auf einen Arbeitstag fällt, an dem Du "normalerweise" (ohne den Feiertag) hättest arbeiten müssen, aus, so musst Du trotzdem so bezahlt werden, als wenn Du gearbeitet hättest - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.