wenn ich beim meldeamt nach der adresse einer person gefragt habe aber keinen grund angegeben habe und die daraufhin die person benachrichtigt haben?

5 Antworten

Keine klar verständliche Frage. Also du hast nach einer Adresse gefragt und diese bekommen, obwohl du keinen Grund angeben konntest(wolltest).

Mir wurde in einem vergleichbaren Fall gesagt, dass, wenn diese Person explizit danach fragt, ob jemand ihre Adresse wissen wollte, sie diese Auskunft bekommt.

Was das mit der Polizei zu tun hat, sehe ich nicht.

Wenn die vom Meldeamt einen Grund benötigen, werden sie dich danach fragen. Wenn die der Meinung die Auskunft geht dich nichts an: dann wirst du sie nicht bekommen.

Die Person kann nur mit allem möglichen womit du ihre Rechte verletzt haben könntest zur Polizei gehen.

hab ja keine rechte verletzt

@universeking

wenn du dir sicher bist, dass du trotz Verbot nicht in ihrer Nähe gesehen wurdest und ihr keine bedrohenden Nachrichten hinterlassen hast, wieso fürchtest du dann die Polizei?

Abgesehen davon: hat die gesuchte Person eine Meldesperre nach BMG, dann sind sämtliche Anfragen zu protokollieren und unter Umständen auch an die geschützte Person weiterzuleiten.

Es hat ja bestimmt einen Grund, wieso du dir diesen Gedanken machst.

Hallo.

Dann hast noch eine getroffen die das nicht so eng sah.

Glück gehabt.

Mit Gruß

Bley 1914

Ich glaube kaum das ein Meldeamt personenbezogene Daten an einen minderbemittelten Kleinkriminellen herausgibt welcher die Polizei als "Bullerei" betitelt.

wenn Du ein Stalker bist, dann schon, wenn es ein Annäherungsverbot gibt.