Wenn eine Frau aus einem Muslimischen Land kommt und Asylbeantragt und sagen würde....?
Sagen würde: "Ich möchte mich von meinem Mann scheiden! ich darf aber nicht zurück sonst werde ich gesteinigt"
Dürfte die Frau bleiben? Falls ja, kann das ja jeder behaupten.
4 Antworten
Damit würde sie sich ganz klar als eine Lügnerin outen, denn in keinem Islamischen Land wird man gesteinigt, wenn man sich scheiden lässt.
Sie müsste schon sagen: "Ich möchte mich nicht von meinen Mann scheiden lassen, aber ich möchte in Gegenwart von 4 Zeugen mit anderen Männern schlafen."
Dafür würden einige Ländern tatsächlich die Steinigung anstehen, ob wir aber solche Leute in Deutschland haben wollen, ist die andere Frage...
Das müssen die Behörden regeln, aber wieso nach Deutschland, wenn es nur ,,Flucht" ist?
Es gibt mind. 20 Ländern, die auch eine Alternative sind und noch näher dran sind. Muss man abwegen.
Deswegen haben wir auch sehr viele Wirtschaftsflüchtlinge und nicht wirklich: Kriegsflüchtlinge
Berechtigte Frage - Wenn die Behörden ihr glauben, darf sie bleiben - sonst nicht.
Sie muss also überzeugende Gründe angeben können dafür, dass diese Gefahr für sie besteht.
Falls ja, kann das ja jeder behaupten.
Genau