Wenn ein Paar verlobt ist und wenn z.B der Verlobter stirbt und die Verlobte ein Kind von ihm erwartet,kriegt das Kind den Nachnamen der Mutter oder des Vaters?

7 Antworten

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Das obliegt der Mutter wenn die Vaterschaft außer Frage stehen würde. Wir haben den Fall in der Familie. Mein kleiner Halbbruder hat den Nachnamen seines Vater obwohl dieser vor der Geburt verstarb.

Der Namen der Mutter, das Kind ist allerdings (ab Zeugung) erbfähig gegenüber dem Vater.

Den der Mutter. Der tote Verlobte hat rechtlich keine Verbindung mit dem Kind.  Er ist der leibliche Vater, das Kind kann aber nicht den Namen eines Toten bekommen. Würde er leben, könnte das Kind auch seinen Namen bekommen. Kann mich auch irren, ich meine aber, dass es so wäre

Den der Mutter da " Verlobung " nichts ist was gesetzmäßig irgendetwas ändert

Den der Mutter, denn der Vater lebt nicht mehr und von Verstorbenen kann man den Namen nicht übernehmen.