Wenn ein 50 jähriger mit 18 jährigen verkehrte?

10 Antworten

"und das am nächsten Tag ungewollt war". Wie zur Hölle soll man sich das vorstellen? Entweder es ist gewollt - dann ist es einvernehmlicher Sex unter Erwachsenen und vollkommen legal. Oder es ist nicht gewollt - dann ist es eine Vergewaltigung und natürlich sollte so was in jedem Fall angezeigt werden, ganz egal wie alt die Beteiligten sind. Du kannst dir das doch aber nicht am nächsten Morgen anders überlegen, wenn du in der Nacht noch mega geil warst, und den Typen für deine Sprunghaftigkeit büßen lassen.

oki... dann ist das wohl alles rechtens,danke

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Den Straftatbestand "Ausnutzung durch mehr Lebenserfahrung" Gibt es nicht, Insofern kann man auch niemanden dafür anzeigen.

Wenn du 18 Jahre alt bist, hält man dich üblicherweise für reif genug in bestimmten Situationen nein sagen zu können.

Am nächsten Tag ungewollt??

Entweder du wolltest den Sex zu dem Zeitpunkt oder nicht! Aber nur weil es dir jetzt im Nachhinein zu doof ist brauchst du nicht das Leben eines anderen versauen. Damit kannst du nämlich ne Menge Schaden anrichten! Überleg dir eben das nächste mal vorher auf was du dich einlässt! Du bist alt genug.

Mit 18 spielt das Alter keine Rolle mehr, da bist Du für Dich voll verantwortlich. Wenn es Gestern in beiderseitigen Einvernehmen geschah kannst Du auch nichts unternehmen.