Wenn der Nachbarshund bellt, bin ich als Vermieter in der Pflicht dies mit dem Nachbarn zu klären?

9 Antworten

Juristisch gesehen gehen dich die Streitereien nichts an und du hast nichts zu veranlassen.

Auch eine Mietminderung ist nicht zulässig, da die Ursache der Beschwerde deiner Mieterin im Nachbarhaus zu suchen ist, das dir nicht gehört.

Deiner Mieterin bleibt nur die Möglichkeit, das mit den anderen Hundebesitzern zu klären, oder das Ordnungsamt der Gemeinde einzuschalten.

Wenn Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein oder sogar mehrere Hunde
halten, fühlen sich Nachbarn schnell gestört, wenn es zu einer Belästigung
durch Hundebellen kommt. Wer als Mieter darunter leidet, sollte
zunächst einmal mit dem Halter des Hundes die Situation besprechen.
Hilft das nicht, können Sie gegenüber Ihrem Vermieter unter Umständen
einen Anspruch auf Mietminderung haben.

Hundegebell muss Mietmangel darstellen

Hierfür muss zunächst einmal das Hundegebell als Mietmangel anzusehen sein. Dies setzt nach der Vorschrift von § 536 BGB voraus, dass dadurch die Tauglichkeit der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird.

Gelegentliches Hundebellen reicht nicht für Mietminderung

Das ist normalerweise noch nicht der Fall, wenn nur gelegentlich
Hundegebell zu hören ist. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn der Hund
zur Begrüßung bellt, wenn der Hundebesitzer nach Hause kommt oder wenn
er Besucher in seine Wohnung mitbringt.

http://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/mietminderung-bei-hundegebell-aus-der-nachbarwohnung

Situation ist aber das diese Belästigung aus dem Nachbarshaus kommt.

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Die entscheidende Frage dürfte sein, bist du als Vermieter dafür überhaupt zuständig? Gehört die Wohnung, in die die Kläffer eingezogen sind auch dir? Falls nicht, fürchte ich, liegt das außerhalb deines Zuständigkeitsbereiches. Falls das außerhalb deines Zuständigkeitsbereiches liegt, dürfte eine Mietminderung unzulässig sein. Ob du dich gestört fühlst oder nicht, dürfte kein Kriterium sein. Juristisch ist maßgebend, ob du zuständig bist. Damit will man ja den Vermieter dazu zwingen, seinen Pflichten nachzukommen.

Hallo, danke für die Antwort. Mit der Wohnung/Objekt habe ich nichts mit zutun. Gruss

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Ist kein Grund für eine Mietminderung....soll sie doch ausziehn! Ob es dort besser ist?