Weniger Steuerrückzahlung als bei Elster angegeben
Hallo! Vor kurzem habe ich meine Steuererklärung über Elster gemacht. Eine Freundin, die Steuerfachangestellte ist, hat danach nochmal drübergeschaut, ob ich alles richtig gemacht habe und hat dann ihr ok gegeben. Laut dem Elsterrechner hätte ich um die 600€ zurück bekommen müssen. Am Samstag kam dann die böse Überraschung: Im Brief vom Finanzamt steht, ich bekomme nur 11€ zurück! Kann es sein, dass es zwischen Elster und Finanzamt so große Unterschiede gibt? Soll ich Einspruch einlegen? Danke euch allen gleich einmal für eine Antwort!
6 Antworten
Wie wäre es denn, wenn du der Freundin (Steuerfachgehilfin) den Bescheid des Finanzamtes 'mal zeigst. Die Elster-Berechnung entspricht der Berechnung durch das Finanzamt. Eine so deutliche Abweichung bedeutet, dass das Finanzamt nicht alles anerkannt hat oder - was auch mal vorkommt - einen Fehler gemacht hat. Wenn du es nicht rechtzeitig schaffst, die Sache überprüfen zu lassen, lege vorsorglich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (1 Monat) Einspruch ein mit dem Zusatz "Begründung folgt". Dann kannst du die Sache in Ruhe überprüfen und - wenn alles okay ist - den Einspruch zurücknehmen oder eben - wenn etwas nicht stimmt - den Einspruch entsprechend begründen.
Da solltest Du unbedingt Einspruch einlegen. Gerade so eine große Diskrepanz resultiert eher daraus, dass etwaige Unterlagen fehlen, z.B. Spendenquittungen. Gerade auch weil Deine Freundin auch Ahnung von Steuersachen hat, ist der Einspruch meiner Meinung nach gerechtfertigt :)
Viel Erfolg
Am Ende des Einkommenssteuerbescheides gibt es eine Erläuterung. Da steht drin welche Ausgaben das Finanzamt nicht anerkannt hat.
Außerdem kannst du bei elster die Berechnung ausdrucken lassen und mit dem Steuerbescheid vergleichen. Dann weiß du genau wo eine Abweichung gegeben ist.
Ein Einspruch ist dann möglich.
Danke für eure Antworten! Ich habe jetzt nochmal den Bescheid vom Finanzamt mit dem von Elster verglichen, und bei den Punkten Beiträge zur Krankenversicherung, Beiträge zur Pflichtversicherung und Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist es beim Bescheid nur halb soviel wie bei Elster. Kann das daran liegen?
Was hast Du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand angekreuzt?
Schau auch mal in die Erläuternungen im Bescheid, was nicht berückscihtigt wurde.