WEM GEHÖRT BÜRGERSTEIG, darf KOMMUNE es vermieten bzw Parkgebühr erheben?
ZB: Bei erneuern von Bürgersteig.
Wer ist der Zahlungspflichtige?
Im Behördendeutsch wird derjenige, der zum Straßenausbaubeitrag herangezogen wird, als Beitragspflichtiger bezeichnet. Das ist der Grundstückseigentümer. Sofern ein Erbbaurecht besteht, wird der Erbbauberechtigte herangezogen. Maßgebend ist, wer Eigentümer im Zeitpunkt der Bescheidzustellung ist. Abweichend davon wird in manchen Bundesländern derjenige zum Beitrag herangezogen, der Eigentümer zu dem Zeitpunkt ist, zu dem die Baumaßnahme beendet wird. Dieser Unterschied spielt nur dann eine Rolle, wenn das Grundstück nach Abschluss der Bauarbeiten, aber vor dem Erlass des Beitragsbescheids verkauft wird.
Wieso dar eine Gemeinde/Stadt, Bürgersteig (Gehweg der Bürger) als Parkplatz vermieten bzw. Parkgebühren erheben, obwohl es den Bürgen gehört, besser, den Öffentlichkeit.
3 Antworten
nun Eigentum verrpflichtet, will damit sagen wenn du schon ein Haus besitzt und ggf Gehweg musst du so manche Pflichten übernehmen wie streuen räumen im Winter und dein Dach zu prüfen dass nichts herunter fällt. Wenn beim Haus ein Parkplatz existiert der auf deinem Grundstück sich befindet brauchst du der Stadt nichts geben und dieser darf auch nicht vermietet werden

Grundsätzlich müssen die Anwohner bzw. Eigentümer die Bürgersteig Erneuerung zahlen. Aber schon mal in Innenstadt mal Unterwegs gewesen? Es gibt kaum noch Straßen ohne Parkgebühren, genau um solche Straßen bzw. Bürgersteige geht es hier. Also nochmal, wie kann eine Kommune für Flächen was den Öffentlickeit bzw Bürgern gehört, wiederum hierfür von Bürger Gebühren für Parken nehmen. Nach welche Grundlage?
wer ist die stadt,die stadt ist der bürger der dort wohnt/gemeldet ist,seine vertreter werden durch wahl bestimmt stadtrat/gemeinderat,deshalb dürfen sie auch gebühren erheben die wiederrum der stadt zugute kommen,kannst alles im haushaltsbericht nachlesen wo die einnahmen hinfließen

Ich denke Du könntest bei der Stadt arbeiten. Ich versuche hier über Bürgerrechte etwas "Schlau" zu werden. Als Autohalter wird man mit KFZ-Steuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer zur Kasse gebeten. Wenn jemand eine Auto hat, setzt voraus daß er auch für diesen Platz zum abstellen braucht. Also wieso dann noch Parkgebühren. Wo soll eine Autohalter seine Fahrzeug abstellen, unterm Arm?

keine sorge arbeite nicht bei der stadt und war es nie,nur wenn man fordert muss man auch die regeln kennen.es ist einfach so das die kommune die vorgaben macht und wenn nicht einverstanden muss man sich rühren über einspruch oder auf bürgerversammlung oder zum rathaus an die richtige stelle wenden.kfz steuer und mineralölsteuer fällt nicht in die stadtkompetenz,das beschließen andere.so verständlich es auch ist wegen parkplatzsorge.die bürgerrechte hab ich dir schon erklärt,sind im ermessen der stadt,also kanditieren oder an stadträte wenden und dampf machen
Die Stadt muss zahlen.