Welches Quad 125er?
hallo kennt sich wer mit Quads aus ich habe jetzt meinen T und b und A1 Führerschein bin aber 16 und muss zur Ausbildung habe mich mit meinen Eltern weil sie kein Moped wollen auf ein Quad geeinigt und das Quad sollte halt schon nh Strass Zulassung haben und schneller als 75 km/h fahren so der preis ist erst mal egal es muss halt nur in der 125ccm 11kw Grenze sein da es ja sonst aus dem A1 Führerschein raus geht ja ich hoffe wer kann mir helfen danke im Voraus
2 Antworten
Ein yamaha raptor 125 wäre glaub ich was für dich.
Also wenn du einen Autoschein hast, dann darfst du jedes Quad fahren. Du darfst aber mit 16 noch kein Auto oder schnelles Quad fahren.
Mit den A-Führerschein (egal ob A1, A2 oder A) darfst nur Quads mit max. 45 km/h fahren also die für den Mopedschein (AM). Also keine 125er Quads. Die darfst du erst mit den Autoschein.
Quad fahren mit Begleitung ist nicht möglich. Du musst warten bis du 18 bist und den B-Schein hast. Dann darfst du 125ccm oder schnellere Quads fahren.
also mein Fahrlehrer hat gesagt wenn genug Platz für die begleit perosn ist darf ich auch auf dem Quad begleitetes fahren machen hatt er gesagt
Sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte B-Schein.
Um Quad zu fahren braucht man kein A-Schein. Du brauchst eigentlich nur den B-Schein also der für das Auto. Dann darfst du jedes Quad fahren.
Der Fahrlehrer weiß es besser. Im Prinzip macht das natürlich Sinn, da Quads praktisch wie Autos behandelt werden. Mir wäre es nicht bekannt, aber ich würde zur Sicherheit andere Fahrlehrer auch fragen.
Okay mach ich trotzdem vielen Dank das hilft mir schon mal weiter ansonsten muss ich sie dich zu einem 125er Moped überreden also trotzdem vielen Dank
Sehr gerne. Allerdings ist Quad gar nicht mal so ungefährlich. In den Kurven kannst du tatsächlich mit einem Motorrad sicherer fahren, da Quads schnell kippen können. Das kannst du als Argument bringen.
Quad fahren mit Begleitung ist nicht möglich.
Warum nicht? Der Begleiter darf ohnehin nicht eingreifen und "soll" lediglich den Fahrer "soweit es die Situation zulässt" beraten.
Zum Vergleich:
Die eingetragene Begleitperson des 17-jährigen Fahrers liegt auf der Rücksitzbank und schläft. Die begleitende Person soll (!) dem Fahrerlaubnisinhaber mit Rat und Tat zur Seite stehen (§ 48a IV FeV). Diese Soll-Vorschrift enthält jedoch keine Verpflichtung dazu. Auch fehlt es an der zugehörigen OWi- Norm.
Fischinger/Seibl NJW 2005, S. 8
Alles klar, danke! Da war ich mir wie schon gesagt sehr unsicher.
Okay danke und die Quad erst ab 18 dann wahrscheinlich beim b Führerschein also habe denn auch mit Begleiteten fahren werde jetzt bald 17 aber Quad dann auch erst ab 18 außer Begleitung?