Welches Gesetz hat man gebrochen, wenn man Menschen in Panik und Angst versetzt?

2 Antworten

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§ 126 StGB
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
[...]
3. einen Mord (§ 211),
[...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Noch viel interessanter: "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" ist (nach meinen Kenntnisstand) in ALLEN Bundesländern nach dem jeweiligen Polizeikostengesetz zivilrechtlich abrechenbar.

Das heißt der lustige Pranker muss neben der Strafanzeige mit einer Geldforderung des jeweiligen Polizeipräsidiums rechnen. Bei uns in Bayern: Pro eingesetzter Beamter, pro angefangene Stunde 56€. Spezialkräfte - SEK, USK, Hubschrauber - kosten zusätzlich.

Da kommt schnell einiges zusammen und DAS tut den "Voräuschern" eigentlich immer am meisten weh. (Kurze Anektdote: Hatte vor kurzem einen 17 Jährigen, der einen Raub auf sich vortäuschte (andere Straftat, aber ebenfalls abrechenbar nach dem Poliziekostengesetz). Das war nach knapp einer Stunde geklärt, dass es nur vorgetäuscht war. Für den Spaß muss er jetzt 3400(!)€ zahlen, weil u.a. ein Hubschrauber bei der Fahndung mit dabei war...)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vortäuschen einer Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Dommie1306  28.06.2021, 09:31

Nein. Das geht nur, wenn du vor einer Behörde vortäuscht. Also wenn du zur Polizei gehst und sagst: "Da war ein Terroranschlag" => Vortäuschen einer Straftat.

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