Welcher Nebenkosten Betrag pro Kopf wäre angemessen?

5 Antworten

Was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

Normalerweise werden Nebenkosten zunächst nach der Wohnfläche veranschlagt. Dann, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, 1 x jährlich darüber abgerechnet.

Im Idealfall gibt es für alle verbrauchsabhängigen Kosten Zähler, so da danach abgerechnet werden kann.

Ist nichts zu Nebenkosten vereinbart oder eine Pauschale, kann auch nichts erhöht werden.

Du darfst lediglich bei Umlage nach Personenschlüssel die Kosten anpassen. Die Erhöhten Kosten bei verbrauchsabhängiger Berechnung widerspiegeln sich in den erreichten Werten die dann in die Jahresabrechnung einfließe. Bei Wohnflächenumlage ändert sich nichts.

Hast du den Zuzug der 3 P. erlaubt? Wenn nicht, abmahnen und bei Nichtauszug wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung fristlos kündigen.

Da würde ich mich an Deiner Stelle mal mit den tatsächlichen Kosten befassen. Nebenkosten sind ja i.d.R. abzurechnen und der Mieter zahlt nur einen Vorschuß; bei Dir nicht? U.a. sind bei drei weiteren Personen evt. größere Mülltonnen zu bestellen; da gibt´s ja Vorgaben beim Entsorgungsbetrieb. Ansonsten würde ich mal nachgucken, was der Mietvertrag sagt...


Ich habe in allen Mietverträgen Abrechnung der Nebenkosten nach Wohnfläche vereinbart. Da ist es völlig unerheblich, wieviele Personen in der Wohnung leben.

Wir wissen nicht, was Du im Vertrag vereinbart hast. Ich hoffe für Dich, daß Du auch Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab vorgesehen hast. Alles andere nämlich führt zu ständigen Diskussionen und zu endlosem Ärger. Dann aber wäre die Personenanzahl völlig unbeachtlich.

Die Erhöhung der Vorauszahlungen bei personenabhängiger Abrechnung muß genau kalkuliert werden. Es ist an sich ungewöhnlich, wenn man ALLE Nebenkosten personenabhängig abrechnet. Das bezieht sich zumeist nur auf verbrauchsabhängige Positionen wie z.B. Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren. Da muß man eben ausrechnen, wiviel auf diese Positionen entfällt und den Betrag verdoppeln.

Ich habe in allen Mietverträgen Abrechnung der Nebenkosten nach Wohnfläche vereinbart.

Das wäre bei möglicher Verbrauchsmessung (Wasserzähler) unzulässig. Heiz- und Wassererwärmungskosten müssen lt. Gesetz nach Verbrauch abgerechnet werden, ein Teil davon nach Wohnfläche(30 oder 50%).

@albatros

Danke für die Belehrung. Ich sprach von den kalten Nebenkosten und habe kein Wort von Wohnungswasserzählern erwähnt, womit dann wohl alles gesagt ist.

Was heißt angemessen? Nebenkosten zahlt man nach Verbrauch bzw. Verursachen und nicht pro Kopf.  Man verbraucht nicht mehr Heizung wenn 3 Personen mehr wohnen. Mehr wird nur Warmwasser, Kaltwasser, Müll.