Welche Voraussetzungen um bei Bundestagswahl gewählt werden zu können?

2 Antworten

Von Experten kami1a, UserMod Light und Udavu bestätigt

In jedem Bundesland muss eine gültige Landesliste eingereicht werden zu einem Termin, den die Wahlleiterin festlegen muss nachdem der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst hat. Wenn es einzelne Kreise nicht schaffen, oder keine Kandidaten haben, dann ändert das an der Zusammensetzung des Parlaments ja nichts, es kommt also auf die Landeslisten an.

Von den Terminen sagt das GG: die Bundespräsident KANN den Bundestag innerhalb von 21 Tagen nach einer gescheiterten Vertrauensfrage auflösen. Dann muss innerhalb von 60 Tagen gewählt werden.

Die Wahllisten müssen aber schon 69 Tage vor der Wahl eingereicht werden. D.H. nach der Vertrauensfrage gibt es ein ziemlich enges Zeitfenster für die Einreichung der Landes-Listen. Und die müssen in einem demokratischen Verfahren durch die Mitglieder der Partei zustandekommen.

Tatsächlich kann der Bundespräsident aber den Wahltermin schon weit vor der Auflösung des Parlaments festlegen. Bei regulären Wahlen oft ein Jahr im Voraus. Auch jetzt ist schon nach der Ankündigung des Kanzlers die Vertrauensfrage zu stellen klar, dass es zu Wahlen kommen wird. Die Parteien haben also genug Zeit, Mitgliederversammlungen zu planen auf denen die Listen beschlossen werden.

Erfüllt eine Landesliste nicht die Voraussetzbungen, dann steht die Partei im Bundesland nicht auf dem Wahlzettel. Bekommt eine Partei im Bundesland mehr Mandate als Kandidaten auf der Liste stehen, verfallen dies Mandate, es können keinen Kandidaten nachgereicht werden, auch nicht wenn Abgeordnete ihr Mandat niederlegen oder versterben.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/teilnahme-parteien-wahlen/teilnahme-parteien-wahlen-node.html