welche voraussetzungen müssen vorliegen damit der käufer auf nachrangige rechte ausweichen kann?

Hier der Text  - (Schule, Arbeit, kaufen)

2 Antworten

Im Kaufrecht gibt es ein sogenanntes Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung. Das bedeutet: Wenn ich als Käufer eine mangelhafte Kaufsache erhalten habe, darf ich in der Regel nicht sofort Schadensersatz verlangen oder/und vom Kauf zurücktreten. Zuerst muss ich dem Verkäufer die Gelegenheit dazu geben, den Mangel zu beheben (sog. Nacherfüllung). Denn das Ziel ist es, den Kaufvertrag mit seinen Pflichten und Rechten aufrechtzuerhalten - es soll nicht wegen jedes (kleinen) Mangels direkt alles rückgängig gemacht werden.

Für diese Nacherfüllung gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder liefert der Verkäufer eine neue Sache. Wenn du also beispielweise eine Waschmaschine geliefert bekommst, diese aber defekt ist, dann kann der Verkäufer nacherfüllen, indem er dir eine neue Waschmaschine liefert (die kaputte musst du natürlich wieder abgeben). Das nennt sich Nachlieferung.

Oder der Verkäufer repariert die kaputte Sache. Das nennt sich dann Nachbesserung.

Als Käufer hast du grundsätzlich das Recht, dir eine der beiden Varianten auszusuchen (§ 439 BGB). Der Verkäufer kann allerdings die von dir verlangte Variante verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Beispiel: Du hast einen Fernseher für 500 Euro gekauft. Als er geliefert wurde, stellst du fest, dass er einen kleinen Mangel hat. Dieser Mangel lässt sich zwar reparieren, doch das würde 5.000 Euro kosten, weil die Reparatur sehr aufwendig ist. Jetzt verlangst du aber - aus welchen Gründen auch immer - vom Verkäufer, diesen Mangel zu beheben. Der Verkäufer kann dann - weil die von dir gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig ist - diese Art der Nacherfüllung verweigern, sodass du auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt bist: Die Lieferung eines neuen Fernsehers.

Erst wenn die Nacherfüllung entweder scheitert oder der Verkäufer nach Aufforderung durch dich sich nicht rührt und keine Nacherfüllung leistet, kannst du die nachrangigen Gewährleistungsrechte geltend machen, also Schadensersatz, Minderung und/oder Rücktritt.

Weigert sich in unserem Beispiel also der Verkäufer, einen neuen Fernseher zu liefern und den Mangel zu beheben, kannst du beispielsweise vom Kauf zurücktreten, dir woanders denselben Fernseher für 600 Euro kaufen und die 100 Euro Differenz dann vom Verkäufer als Schadensersatz ersetzt verlangen. Das darfst du aber eben erst, wenn die Nacherfüllung entweder verweigert wurde oder gescheitert ist.

Die Voraussetzung dafür, dass bei Vorliegen eines Sachmangels nachrangige Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, ist also (nach § 440 BGB):

  • der Verkäufer hat nach Aufforderung, eine neue Sache zu liefern oder die mangelhafte zu reparieren, nach Ablauf der gesetzten Frist immer noch nicht nacherfüllt, oder
  • der Verkäufer hat beide Arten der Nacherfüllung endgültig verweigert oder
  • die Nacherfüllung ist gescheitert (d.h. es wurde zweimal erfolglos versucht, nachzuerfüllen) oder
  • eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, weil besondere Umstände vorliegen, die den sofortigen Rücktritt oder die sofortige Geltendmachung von Schadensersatz rechtfertigen (§§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB).

Wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt, kann der Käufer also die nachrangigen Rechte geltend machen. Vorher ist er darauf beschränkt, Nacherfüllung zu verlangen.

Wenn die Nacherfüllung nicht in einem sinnvollen Rahmen möglich ist, dann kann der Käufer auf diese Optionen verwiesen wird. Ansonsten kann er auf Nacherfüllung bestehen.