Welche Tiere sind anmeldepflichtig?welche nicht? (Mietvertrag)

11 Antworten

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Ich formuliere die Antwort so, dass diese der Gesetzgebung - aber auch der Rechtssprechung nahe kommt. Kleintiere, dazu zählen auch Katzen und Hunde bis zu einer Risthöhe von 30 cm, durfen, der Haltung wegen, nicht verboten werden. zu den Kleintieren, Z.B. dürfen auch Papageien, sogar Ara´s, da greift der Begriff Ziervögel, nicht verboten werden.

Doch in der Praxis sieht die Sache im Einzelnen, auch in der Rechtssprechung, ganz anders aus. Um nicht Tausende von Urteilen zitieren zu müssen, kurz gefasst, Am Ende, das wenn wirklich sachlich begründbar, bekommt ein VM mit einer fristgerechten Kündigung, wg. Unzumutbarkeit des Mieters, sogar recht.

Katzen gehören laut Mietrecht nicht zu den Kleintieren. Kleintiere sind Fische, Vögel, Hamster. die keiner Genehmigung unterliegen. Will man eine Katze oder Hund, so muss man den Vermieter fragen. Kleintiere darf er nicht verbieten. Weiter sind exotische Tiere wie Schlangen etc. oder auch Ratten nicht unproblematisch. Weiter kann der Vermieter eingreifen wenn die Anzahl der Tiere das Maß übersteigt, z.B. Hasen 7 Junge kriegen etc.

Meines Wissens darf der Vermieter Hunde und Katzen verbieten, Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse, Hamster usw. dagegen nicht, weil sie rechtlich als Gegenstände zählen, selbst wenn im Mietvertrag "Tiere verboten" steht. Ausnahmen sind die Haltung von sehr vielen Tieren, zum Beispiel durch Zucht, und wenn andere Mieter im Haus massiv gestört werden(zum Beispiel wenn deine 10 Wellensittiche zu laut sind) oder natürlich wenn das Haus Schäden bekommt. Ach ja, Chihuahuas dürfen auch immer gehalten werden, weil sie so winzig sind.

Kleintiere: Ziervögel. Kaninchen, Meerschweinchen und so dürfen nicht verboten werden, Katzen und Hunde hingegen schon, die brauchen eine Genehmigung vom Vermieter....

Bei mir zum Beispiel sind Hund erlaubt ausnahmen von Listenhunden..., warum auch immer....

Giftige und gefährliche Tiere sind auch untersagt, muss aber so im Mietvertrag stehen...

Was steht den bei euch drin?

bei uns ist es nicht erwähnt,allerdings möchte ich bald umziehen und oft liest man dann im internet..Tierhaltung:nach Vereinbarung..

es gibt ja einige vermieter die keine tiere wollen,meine katze (10 J.) allerdings möchte ich mitnehmen.so kam die diskussion zustande

@jacqueline89

Dann brauchst du dafür auch eine Genehmigung vom Vermieter!!

@Kohtachan

auf einigen seiten steht man muss katzen anmelden bzw der vermieter muss sie nicht dulden,auf anderen seiten stehen gerichtsurteile die besagen dass die Haltung einer Katze zur gängigen Ausprägung privater Lebensführung gehört.das ist das was mich ein wenig verwirrt.

@jacqueline89

Mir hat auch ein bekannter gesagt das Katzen und Hunde nicht mehr verboten werden dürfen da es die Lebensqualität einschränken würde... (soll ein neues Urteil sein),

aber ich sag dir ganz ehrlich wenn du den Vermieter fragst und dir das dann auch schriftlich geben lässt dann gehst du immernoch auf  nummer sicher....

Zu den Kleintieren zählen eigentlich alle Tiere, die in einem Käfig gehalten werden, also Mäuse, Hamster, Ratten. Bei Kaninchen bin ich mir nicht sicher, aber Katzen gehören nicht zu diesen Kleintieren. Diese Gesetzesänderung ist meines Wissens nach, bis jetzt noch nicht durch, aber man diskutiert. Ich würde, für den Fall, dass ich mir in einer Mietwohnung oder auch einem gemieteten Haus Tiere halten möchte, egal welche, erst mal mit dem Vermieter reden und mir dann erst das Tier anschaffen. Sollte mein Vermieter einem Tier zustimmen, würde ich das auf jeden Fall im Mietvertrag unterschreiben lassen, denn dann bin ich auf der sicheren Seite und keiner kann mir mehr an den Karren fahren.