Welche Strafe für: Erpressung auf sexueller Grundlage, Nötigung

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an, wie alt das Mädchen war und wie alt der Kumpel war - zum Zeitpunkt der Tat.

er 22, sie 16 oder 17 zum tatzeitpunkt.. vorallem war das eher wirklich nur nen witz bzw nichtmal wirklich ernstgemeint damals. der hat die beim camen gefilmt, sie damit erpresst, sie nach nem tag blockiert und gut is gewesen. mehr war ja nicht, es kam zu nichts und garnichts..

@hilbiee

Klang aber eben noch anders. Leute wie ihr widert mich an.

@hilbiee

Die "Erpressung auf sexueller Grundlage" ist in Wirklichkeit der "Sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen" in 2 Fällen. http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html Zu erwarten wird hier vermutlich eine höhere Geldstrafe von 4-6 Netto-Monatsgehältern sein. Problematischer ist, daß es bei einer entsprechenden Verurteilung sofort einen Eintrag im Führungszeugnis gibt. Und da es sich um ein Sexualdelikt handelt, wird der erst nach 10 Jahren wieder gelöscht.

Kommt drauf an, wie alt das Mädel ist und wie alt du. Wenn sie unter 18 ist: Herzlichen Glückwunsch, damit hast du dich schwer strafbar gemacht, denn unter 18 ist Prostitution verboten.

Ich denke, dass hier wirklich eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung auf dich zu kommt, was, da du nicht vorbestraft bist, wahrscheinlich mit Bewährung bestraft wird - leider. Leute wie du machen das vielleicht zwar nie wieder, aber damit es so richtig weh tut, fände ich eine Strafe im zweistelligen Tausenderbereich mehr als angemessen. Was ist bitte an sowas lustig und warum willst du einem armen Mädchen Angst machen?

Wenn du das Video dann auch noch rumgezeigt hast, darfst du dich auf noch viel mehr freuen.

Ich 22, mädel 17

@hilbiee

Dieser Altersunterschied macht die Sache noch viel schlimmer. Dann wird nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

@Schmelzpunkt

Ganz genau. Und nochmal: Herzlichen Glückwunsch.

Der Staatsanwalt macht auch nur Spaß - er will Deinem Kumpel nur Angst einjagen ;-)

wende dich an den Anwalt deines Vertauens

Neben dem von skyfly bereits erwähnten Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs würde ich meinen, es kommt tatmehrheitlich eine sexuelle Nötigung und eine versuchte Nötigung dazu. Es sei denn, die Story mit dem Filmen und der Versuch, weitere sexuelle Handlungen zu erpressen wäre von Beginn an geplant, dann käme es tateinheitlich hinzu.

Ich kann nicht an eine Geldstrafe glauben, aber die offen gelegten Fakten sind zu dünn. Wenn das Mädchen Strafantrag gestellt hat, wird sie auch beraten werden — und ihre Aussage wiegt vor Gericht mehr, als die des Täters. Dieser kann lügen und beschönigen, so lange er lustig ist, ohne weitere Strafen befürchten zu müssen. Sagt das Mädchen als Zeugin falsch aus, steht ein Straftatbestand zu Buche.

Schwer wiegt, dass das Mädchen eine Jugendliche ist, der man schon auf Grund ihres Alters geringere Reife zubilligt, ggf. könnte zudem eine gewisse Reifeverzögerung vorliegen, was sich auf Grund ihres Verhaltens fast schon aufdrängt. Das wurde ausgenutzt und macht die Tat(en) verwerflicher.

Mit Sprüchen wie "das war unüberlegt und mehr oder weniger nur zum Spaß", würde ich versuchen, beim Richter zu punkten. Der freut sich über solche Aussagen, denn er sieht schnelll, zu wessen Spaß das war.