welche strafe bekommt man wenn man zu zweit auf einem mofa fährt?

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Hallo bubbles

welche strafe bekomme ich wenn ich zu 2. auf dem mofa fahre?

du hast auf einem einsitzigen Mofa jemand dabei gehabt?

dann 5€ Verwarnungsgeld

hast du eine Sitzbank die nicht einsitzig gemacht wurde?

dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis ( § 21 StVG) weil dein Mofa dann kein Mofa mehr ist sondern ein Kleinkraftrad, und wird mit 10-20 TS Geldbuße(*1 geahndet.

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

und welche wenn ich ihn friesieren lasse?

ab 25km/h gilt folgendes:

Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

Bei einem frisierten Mofa erlischt nicht direkt der Versicherungsschutz. Da ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, liegt keine Strafbarkeit nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Jedoch kann im Falle eines Unfalles die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

danke für den Stern

Bei Tuning machst du den allseits berühmten "Dreier":

Fahren ohne Zulassung

Fahren ohne Versicherungsschutz

Fahren ohne Führerschein

Fahren ohne Versicherungsschutz

falsch

@ginatilan

Bei Tuning findet meistens eine nicht zulässige, bauliche Veränderung am Fahrzeug statt. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis, du hast somit auch keinen Versicherungsschutz mehr.

@userknight

auch das ist falsch

auch hier gilt:

was kann denn der Geschädigte dafür wenn der Unfallverursacher mit einem Kraftfahrzeug gefahren ist das getunt/frisiert wurde?

soll er jahrelang auf sein Geld warten wenn ein 15-jähriger ihn z.B umfährt und ihm dabei einen körperlichen Schaden zufügt???

oder soll er sein Geld in monatlichen Raten zurück bekommen weil ein 15-jähriger ja nicht so viel Geld hat um seinen Schaden auf einmal begleichen zu können??

und genau deswegen besteht auch der Versicherungsschutz weiterhin und die Versicherung bezahlt den Schaden an den Geschädigten!!

die Versicherung holt sich aber das Geld wieder zurück (Regress bis 2500€) vom Versicherten

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

@ginatilan

Falsch!

http://www.auto-und-verkehr.de/index.php?page=614

"Wenn kein Versicherungsschutz besteht, dann haftet im Falle eines verschuldeten Unfalls der Fahrer des nicht versicherten Fahrzeuges zunächst mit seinem gesamten Vermögen persönlich."

Das trifft auf ein Fahrzeug bzw. Zweirad zu, an welchem nicht zulässige, bauliche Veränderungen (z.B. Tuning) vorgenommen wurden, da hier die Betriebserlaubins erloschen ist. Damit endet auch automatisch der Versicherungsschutz, dh. er besteht nicht mehr.

@userknight

http://www.rechtsfreund.at/tuning.htm

"Werden Tuning Maßnahmen gesetzt, die nicht mit dem KFG (Kraftfahrgesetz) in Einklang zu bringen sind, kann die Haftpflichtversicherung argumentieren, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Allein aus diesem Grund ist es ratsam, nur jene Umbauten durchzuführen bzw nur solche Tuning Teile zu verwenden, die dem Gesetz entsprechen."

Die Haftpflicht muss bei nicht zulässigem Tuning nichts bezahlen!

PS: I`m out ...

@userknight

Wenn kein Versicherungsschutz besteht,

besteht aber

@userknight

dein Link stammt aus "at"

seit wann gelten die Gesetze aus Österreich bei uns in Deutschland?????

PS: I`m out ...

ist besser so:-)

@ginatilan

Aber auf den anderen Komment gehst du gar nicht ein ;)

@ginatilan

Besteht leider nicht...

@userknight

um die unsinnige Diskussion zu beenden:

jeder der ein Kraftfahrzeug besitzt muss eine Haftpflichtversicherung abschließen (das ist Gesetz)

wer gegen dieses Gesetz verstößt muss natürlich, sollte ein Schaden eintreten, den Schaden selber bezahlen.

weißt du warum es Haftpflichtversicherung heißt?

weil die Versicherung die Pflicht hat bei einem, vom Versicherungsnehmer herbeigeführten, Schaden zu haften

und dabei ist es egal ob das versicherte Fahrzeug getunt, frisiert ist oder der Fahrer(muss nicht einmal der Versicherungsnehmer sein, da die Versicherung das Fahrzeug betrifft)betrunken, bekifft oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.

nach Begleichung des Schadens kann (und wird auch) die Versicherung Regress vom Fahrer verlangen.

um diese Person nicht finanziell und wirtschaftlich zu ruinieren ist eine gesetzliche Regressobergrenze von 5000€ festgelegt.

sollte der Schaden also 10 000€ sein muss der Fahrer/Versicherungsnehmer nur 5000€ zurück bezahlen

und wenn du mir das jetzt wieder nicht glauben willst, dann ist es mir auch egal.

also soviel ich weiß darf ein moped 45 kmh fahren/50 :) udn zu zweit darf man nach meines wissen auch fahren :D

ein Moped vielleicht, aber ein Mofa definitiv nicht