Welche Rechte als Vermieter?
hallo,
Mein Mann und ich wohnen seit einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus (4 Partein). Nun hat uns der Vermieter angeboten es per Mietkauf zu kaufen. Nach Monaten langen Verhandlungen und Überlegungen werden wir das in kürze auch tun.
Nun haben wir aber mit einer Familie im Haus etwas Schwierigkeiten. Weil sie sich eher Assozial verhalten. Wirklich im warsten Sinne des Wortes. Ihnen stehen rund 90qm zur Verfügung. Bei Einzug war es einen Alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern zw. 4 und 8 Jahren. Alles ganz gut soweit. Es gab nie Probleme.
Doch kurze Zeit später lernte sie einen neuen Partner kennen. Der letztes Jahr mit einzog. Inzwischen ist es ein 8 Personen Haushalt, mit 3 Schäferhund/Hasky Mischlingen, 2 Baby´s, und paar Kleintiere wie Ratte und Mäuse. Wohl gemerkt auf 90qm.
Das Hauptproblem liegt in der Hygiene im Haus. Sie gehen oft nur 1 mal täglich mit den Hunden raus. Ab und an auch 2 mal. Die Hunde machen in die Wohnung und ins Haus, es wird NICHT gereinigt, manchmal nach Aufforderung mal kurz mit einem trockenen Tuch weggewischt und das wars. Nach Möglichkeiten wird das ganze Treppenhaus mit Fahrrädern der Kinder und 2 Kinderwagen (ein normaler Buggy und ein Zwillingswagen) vollgestellt. Die Baby´s sind ein Jahr aus einander. Im Treppenhaus sind rund um die Uhr schon die Fenster geöffnet, um den gestank rauszubekommen.
Ganz Verbieten möchte ich das alles ja nicht. Ich meine wir haben auch einen Hund und 2 Kinder darunter ein Baby. Aber etwas Rücksichtnahme wäre ja gut. Kann man Verlangen 2 von 3 Hunden abzuschaffen?
Wir haben ihnen ja schon klar gemacht, das 1 Kinderwagen kein Problem ist. Aber zusätzlichen einen Zwillingswagen? Die kinder sind 1,8j und das ander 6 Monate. Zusätzlich Fahrräder, ab und an Inliner, Regenschirme, Jacken, und sämtlicher anderer Müll. Es wird auch oft mal Bonbonpapier, Gummibärchen-verpackungen und alles mögliche im Haus verteilt.
Anfangs haben sie es abgestritten und auf eine andere Familie geschoben. Diese ist aber nun aus eigenen Wunsch (wegen der anderen besagten Familie) ausgezogen. :-( Der Zustand ist aber immernoch.
Wie kann ich durchsetzten, das sie sich etwas zivilisierter Benehmen? ohne ihnen gleich zu kündigen? Wobei sie ohne gericht eh nicht ausziehen werden, vermute ich. :-(
MfG WhiteAngel
5 Antworten
Sieh zu, dass du das Volk los wirst.
Als Erstes schriftliche Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung (14 tage Frist) durch euch. Das ist einmal im Jahr euer gutes Recht, euer Eigentum zu besichtigen...beruft euch bei Nachfrage auf eure gesetzliche Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache. ALLE Mängel schriftlich notieren UND fotografieren...Hundekot auf dem Teppich, abgeranzte Tapeten (nicht durchgeführte Schönheitsreparatur), Messitum etc.
Vorlage einer SCHRIFTLICHEN Genehmigung des Vorbesitzers bezüglich der Hundehaltung verlangen, so es in den Zeitraum des Vorbesitzers fällt.
Wurde der Zuzug des Lebensgefährten ordnungsgemäß gemeldet? Nebenkostenabrechnung erfolgt ja teilweise nach Kopfzahl...auch hier genau schauen, ob dem nachgekommen wurde.
Schriftliche Abmahnung wegen Nichteinhalten der Hausordnung, Zustellen der Fluchtwege, nicht genehmigter Haltung 3er Großhunde sowie dauerhafter Verschmutzung des Treppenhauses durch die hunde und starker Geruchsbelästigung. In der Abmahnung Abschaffung ALLER Hunde binnen 14 Tagen fordern.
und dann nach Fristablauf fristgemäße Kündigung gemäß § 564b Abs 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB. Auf nix einlassen!
Paralell mal das Jugendamt über die unhaltbaren zustände informieren... 8 Personen plus 3 Großhunde auf 90m² ist zwar noch keine mietrechtlich durchsetzbare Überbelegung, aber sehr wohl eine Kindswohlgefährdung. Ich würde auch das Veterinäramt informieren, dass die Hunde nicht artgerecht gehalten werden UND nicht einmal genehmigt sind durch euch, die Vermieter.
Es wird schon schwierig genug werden, die überhaupt los zu werden...8 Personen plus Hunde finden doch niemals woanders einen Unterschlupf! Wobei...mal ausgehend von den Richtlinien des SGB2 hätte die Familie Anspruch auf ca 150m² Wohnfläche...dafür lässt sich bereits ein billiges haus finden und anmieten, auch mit Hartz4!
Das wird auf Räumungsklage hinaus laufen...aber wenn IHR jetzt nicht aktiv werdet, dann werden die anderen Mieter auch noch ausziehen und IHR habt den Schaden!
Ganz fix Mitglied im haus- und Grundeigetümerverband werden und von denen intensiv beraten lassen. Anwalt hinzu ziehen. Auf NIX mehr einlassen... irgendwann ist Schluß mit lustig.

Ergänzung: Ev. kannst du wegen Überbelgung kündigen...das muss dann aber ein Anwalt machen!
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuendig_ordentl.htm
das war mal eine sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. Das man einmal im Jahr das Recht hat zu besichtigen wusste ich nichtmal. Zu kündigen gibt es sicherlich viele Gründe. Allein was ich gelesen habe, die nicht vollständige Bezahlung der Kaution. das weis ich durch den Vermieter. Eine schriftliche Genehmigung für die Hund gibt es nicht. Habe ich im übrigen für unseren kleinen Zwergschnauzer auch nicht. Aber der Vermieter weis davon. Haben den Hund seit 6 Jahren und seit knapp 7 Jahren wohne ich hier. Die besagte Familie wohnt seit 3 Jahren hier und ihr Partner seit 2,5 Jahren.
Das mit dem Jugendamt und Veterinäramt haben wir schon versucht. (nichtmal annonym!) Da ist das Problem, das sich die Behörden vorher immer anmelden und dann alles i.o. ist. Unangemeldet lassen sie keinen rein. Niemanden! :-(
Gut, als officielle Vermieter hat man sicherlich besser Chancen bei den Ämtern. Da uns ja die generellen Beweise fehlen. Als selbst noch Mieter können wir auch nicht einfach eine Wohnungsbesichtigung anmelden.
Haben anscheinend nur die Wahl. Entweder drin lassen, alles hinnehmen und dankbar sein, das die Mieter bisher wenigstens kommt. Oder rausklagen.
Aber danke dir dennoch für die guten Ratschläge
MfG WhiteAngel

Haben anscheinend nur die Wahl. Entweder drin lassen, alles hinnehmen und dankbar sein, das die Mieter bisher wenigstens kommt. Oder rausklagen.
Du hast etwas entscheidendes vergessen:
WENN du die drin lässt, kann es dir passieren, dass den anderen Mietern die Hutschnur platzt und die erst die Miete mindern und dann ausziehen...dann hättet ihr Leerstand WEGEN dieser Chaoten und entsprechend weniger Einnahmen.
Und da der Hauskauf sicherlich zum Teil auch aus den Mieteinnahmen finanziert werden soll, sehe ich da eine große finanzielle Gefahr!
Zu den Hunden müßt Ihr, wenn Ihr dann Eigentümer/Vermieter seid, schauen was vertraglich oder separat vereinbart wurde. Sprich ob es überhaupt eine Erlaubnis zur Hundehaltung gibt.
Kinderwagen Hausflur müßt Ihr dulden, alles andere nicht. Die Mieter haben die Wohnung gemietet, nicht den Hausflur.
Wie kann ich durchsetzten, das sie sich etwas zivilisierter Benehmen?
Abmahnen und hoffen.
Auf lange Sicht wird aber wohl doch nur eine Kündigung in Frage kommen. Spart schon mal für die Räumungsklage oder überlegt noch mal gründlich ab Ihr das Haus wirklich kaufen wollt.
Viel Spaß als künftige Vermieter!
Du müsstest Dich einmal mit denen im Gespräch auseinandersetzen! Fluchtwege müssen frei bleiben! Hygiene kann man genauso verlangen wie Sicherheit, Beißkorb für Hunde, Leine, freie Fluchtwege und keine Geruchsbelästigung.
Auf Dauer bleibt Dir wahrscheinlich keine Wahl; Gesundheitsamt, Tierschutzverein, ...
Dann hast Du "Feinde" im Haus, die auch sonst niemand einziehen lassen wird, was heißt, Du bekommst sie nicht aus dem Haus.
Naja, Du kanns denen eine Abmahnung schicken. Fürchte aber dass sie sich nicht unbedingt daan halten werden. Nach der dritten Abmahnung würdest Du Sie leichter herauskriegen. Lass Dir m besten von der ausgezogenen Familie schriftlich geben, dass Sie wegen der auffälligen Familie ausgezgen sind.
Hallo ,
zunächst kannst Du ihnen schriftliche Abmahnungen erteilen ! Fordere ganz klar , was unterlassen werden soll ! Auch kannst Du als Neuvermieter wahrscheinlich einen neuen Mietvertrag mit der werten Familie machen ! Erkundige Dich mal bei einem Anwalt für Mietrecht !" Dann kannst Du als Neu- Vermieter natürlich auch die Miete erhöhen , da Ihr ja den Zustand des Hauses verbessern werdet !
Vielleicht kannst Du ihnen aus Eigenbedarfsgründen kündigen ! Das wäre die beste Lösung ! Lass Dich beraten ! Du kannst 3 Kreuze machen , wenn du die Assis los bist ! Wer weiss , welchen Schaden die schon in der Wohnung verursacht haben ? Ich würde alle Mittel und Wege beschreiten , um die los zu werden !!!
GLG und viel Erfolg , wünscht Dir , clipmaus :-))

Eigenbedarf bei einem Haus mit 4 Wohneinheiten ist nicht durchsetzbar.
Wieso? Wenn EINE Wohnungseinheit aufgrund vo Eigenbedarf gebraucht wird muss EINE Familie gehen. Reinder Zufall dass das denn die Assies sind ;-)
naja den Schaden im allgemeinen ist uns grob bekannt. Neuer Fußboden notwendig, allein durch den ganzen Hundeurin, 2 Glastüren sind kaputt und die Wände angemalt von den Kindern und etas zerkratzt durch die Hund, sowie die Eingangstür. Also Grundsanierung nach Auszug. Wissen das ausmaß durch Freunde die diese Familie schon besucht hatten (gemeinsamer Freundeskreis leider). Sogar mit Fotobeweisen. Was allerdings wärend der Mietzeit IN der Wohnung stattfindet, geht mich und dem jetztigen Vermieter praktisch gesehen nichts an.
Wegziehen auf Grund einer Familie wollen wir auch nicht. Alles andere Passt ja super. Das Haus wird uns trotz Mietkauf zu super Konditionen angeboten. Alle Wohnungen Vermietet mit sicheren Mietern. Es finanziert sich im Grunde alleine und ist eine super Altersvorsorge.
Im schlimmsten Fall wird Eigenbedarf angemeldet.
MfG WhiteAngel