Welche Kosten muss man als Teil einer Erbengemeinschaft bezüglich einer Verschönerung, Sanierung, Reparaturen, etc. eines Einfamilienhauses bezahlen?

4 Antworten

Nur Du und der Notar kennen den Vertrag und somit den Verteilungsschlüssel!!!

Geteilt durch die Anzahl der Erben.

Grundsätzlich entsprechend Deinem Anteil an der Erbengemeinschaft.

Die Frage ist aber, ob die Sanierung überhaupt vorgenommen werden darf. Dafür ist im Regelfall die Zustimmung aller Miterben erforderlich, solange die Maßnahme nicht als Notgeschäftsführung einzustufen ist. Das dürfte aber kaum der Fall sein. 

Mehr dazu findest Du unter https://www.hereditas.net/ratgeber-erbengemeinschaft/verwaltung-nachlass/

Entsprechend dem Anteil, den man am Eigentum des Hauses hat. Teilst du dir den Besitz mit z.B. drei anderen Erben, dann musst du ein viertel der Kosten tragen.