Welche Haftpflicht-Versicherung für fest stehenden Wohnwagen?

5 Antworten

Gilt ein abgemeldeter fest stehender Wohnwagen mit ortsfestem Vorzelt (Fahrzeughalter - Haftpflicht) eigentlich noch als Fahrzeug oder ist es dann bereits eine Immobilie, die als Wochenendhaus oder dauerhaft bewohnt wird? Das Grundstück (Parzelle) ist dann in jedem Fall gemietet und nur die drauf stehende Immobilie Eigentum. Häufig ist der Wohnwagen fest im festen Vorzelt mit Schutzdach eingebaut.

Frage mal bei deiner Versicherung nach, ob da nicht eher eine Gebäude (Wohnwagen mit festem Vorzelt, also "Vollkasko") und Mieterhaftpflichtversicherung (Bei mir, Mietwohnung, in der Privathaftpflicht enthalten) für die Parzelle angebracht ist.

Der Wohnwagen als solches ist ja keine Gefahrenquelle, wenn er nicht bewegt wird. Für das blosse Risiko auf der Parzelle, (Verkehrssicherungpflicht) reicht deine private Haftpflicht aus. Eine andere Frage wäre, ob ein nicht angemeldeter Wohnwagen dort überhaupt stehen darf. Bei vielen Campingplätzen besteht die Vorschrift, dass der Wohnwagen jederzeit abgezogen werden kann, Dafür muss er natürluich eine FZ-Haftpflichtversicherung haben.

Wohnwagenanhänger kann man über die Kfz Versicherung versichern. Haftpflicht würde so um die 30 EUR pro Jahr kosten. Zulassung nicht notwendig.

ABER ob die von Ihnen genannten Schadenbeispiele hier abgesichert wären... hmm... da hab ich so meine Zweifel. Die Haftpflicht ist von Grundgedanken her ersteinmal für Schäden durch "Wegrollen" oder beim Rangieren ohne Zugfahrzeug.

Für Schäden durch wegfliegende Teile oder Feuer wären Sie persönlich ja nur in der Haftung, wenn Ihnen Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte. Bei Feuer durch eine defekte Lichterkette oder die Gasheizung würde die Haftpflicht nur zahlen, wenn Sie etwas falsch gemacht hätten und das fällt dann eher wieder in den Bereich der Privathaftpflicht.

Bei Feuer durch technischen Defekt oder einen Schaden durch Sturm würde weder die eine noch die ander Haftpflicht leisten. Dies müssten die Nachbarn selber durch entsprechende Campingversicherung (entsprechend einer Hausratversicherung) absichern.

Hallo,

es ist in der privaten Haftpflichtversicherung versicherbar. Dafür musst Du den Punkt "Selbstbewohnte eigene oder gemietete Immobilien Inland" extra mitversichern. Dann ist der Wohnwagen wie von Dir beschrieben versichert. Auf dem Versicherungsportal

www.neuversichert.de

kannst Du herausfinden wo diese Versicherung am günstigsten für Dich abzuschließen ist.

Schönen Gruss

Stefan

Frage doch mal die anderen Camper auf dem Platz, die ihren Wohnwagen dauerhaft abgemeldet haben. Wie haben die es denn geregelt?

Denn mir ist ebenfalls bekannt, daß die Privathaftpflichtversicherung nichts im Zusammenhang von Fahrzeugen übernimmt. Und auch ein Wohnwagen ist ja ein (versicherungspflichtiges) Fahrzeug, auch wenn es im Straßenverkehr nicht mehr bewegt wird (und damit dafür keine eigene Versicherung mehr benötigt).