Welche Gewerbebezeichnung ist rechtlich passend?

4 Antworten

Handel mit Kunstgewerbeartikeln.

Überbergriff wäre bei dir : Second Hand and more

Das meiste ist nicht neuwertig Sondern gebraucht (Klamotten).Da du auch neuwertiges (Handwerklich) verkaufst ist es kein reiner Second Hand wie man Ihn kennt. Daher das and more was "und mehr" bedeutet. somit schaffst du eine Lücke in der du dich frei Bewegen kannst was du da Anbeiten willst.

Falsch definiert gibt ne Strafe die man Zahlen muss und mit der Auflage dies auch im Gewerbe korrekt anzugeben.

Hallo, ich würde das als "kreatives Second Hand" bezeichnen... das beinhaltet das Recyceln von alten Klamotten, usw...das Wort Recyceln sollte man sich sparen, da dann andere Auflage auf einem zukommen, evtl...

@emily2001

Bei Recycling kommt eher das Wiederverwerten oder Entsorgen von etwas in den Sinn. ,Recycling nur verwenden wenn man auch in dem Bereich was macht z.B. Elektro Geräte Zerlegen und Trennen anch Wertstoffen.

Second Hand ist wenn man Zweite Wahl etwas anbietet. Das and more kann alles mögliche sein. Dafür könntest auch Smartphones verkaufen was auch dem and more gerechtfertigt wäre.

Dritte Welt Laden wäre die falsche Bezeichnung dafür.

Solch eine Gewerbeanzeige wird bei den meisten Gewerbeämtern nicht bestätigt werden, weil es überhaupt keine Aussage trifft, womit gehandelt wird.

Danke für die Antwort :) also Second Hand and More finde ich nicht ganz passend, da es je nach Kunde unterschiedlich sein wird ob es ein neues Produkt oder was aus etwas altem wird. Die Leinen werden zu 95% neu sein. Wenn ich jetzt z.B eine Tasche oder ein Tuch machen würde könnte ich was gebrauchtes verwenden. Können mir da auch die Menschen bei der Gewerbeanmeldstelle helfen? Was ist die Strafe? Was ich mich halt frage woher soll man es wissen wie die richtige Bezeichnung lautet?

M. E. wird nur genauer geprüft, wenn du in bestimmten Bereichen, z.B. irgendwas mit Lebensmitteln, ein Gewerbe anmeldest, da dann strenge Auflagen gelten.

Wenn du einen Handel anmeldest, ist das eher unproblematisch.

Vorsicht bei handwerklichen Angaben, sonst musst du dich zusätzlich bei der Handwerkskammer anmelden, nicht nur bei der IHK. Diese Zwangsmitgliedschaft bei der IHK kommt auf alle Selbständigen zu, auch in Teilzeit.