Welche Folgen hat es?
Man sieht immer häufiger Streitereien in Schwimmbädern besonders im Osten. Angenomme ich werde hier im Westen auch im Schwimmbad angegriffen und ich ertrinke jemanden bewust im Wasser. Ist das noch verteidigung oder was passiert dann?
4 Antworten
Im Osten? Da leben viel weniger Araber und Co. Du meinst wohl eher den Westen.
Die heulen da rum dann sollten die ganze Flüchtlinge mal in den Osten eskortiert werden dann würden die ohne zu zögern die AFD Wählen
Selbstverteidigung muss immer verhältnismäßig sein. Jemanden wegen einem Streit umzubringen ist es definitiv nicht. Da geht es dann für die nächsten Jahre hinter Gittern.
Also wenn jemand mein Grundstück betritt und ich mich bedroht fühle darf ich ihn in den Kopf schießen? Es ist schon richtig was ich geschrieben habe.
Dann ist die Erforderlichkeit überschritten bzw. nicht mehr gegeben. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit würde voraussetzen, das rechtswidrig angegriffene Rechtsgut gegen das von der Notwehrhandlung betroffene Rechtsgut abzuwägen. Und genau das ist bei Notwehr NICHT gefordert.
Insofern ist es nicht richtig, was du geschrieben hast.
Ohne irgendetwas weiteres über dich zu wissen, kann ich dir anhand dieser Frage versichern, dass du dazu nicht in der Lage bist. Also musst du dir da keinen Kopf drum machen.
Notwehr muss erforderlich und geboten sein um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein Individualrechtsgut abzuwenden. Sobald der rechtswidrige Angriff beendet ist, ist er nicht mehr gegenwärtig.
Nein. Notwehr muss erforderlich sein, aber nicht verhältnismäßig. Siehe § 32 StGB.