Welche anteilige Heizkosten, beim Einzug im Halbjahr?
Die Heizkosten werden im Jahr zu 30% nach Fläche (Grundkosten) und der Rest nach Verbrauch verteilt. Wenn ich im Halbjahr eingezogen werde, dann dann muss ich nur 50% der 30% Grundkosten zahlen. Aber wie sieht es mit dem Verbrauchsheizkosten? Da auch nur 50%?
1 Antwort
I.d.R. sollten die Heizkostenverteiler bei der Wohnungsübergsabe abgelesen worden sein. Somit erhältst Du eine Berechnung für die Einheiten zwischen Einzug und Ablesung. Die vorherigen Einheiten werden für den Vermieter bzw. Vormieter berechnet.
Wurden die Einheiten nicht bei der Übergabe abgelesen, so wird der Gesamtverbrauch anhand dieses Schlüssels aufgeteilt:
- Januar: 17 % (31 T) - Februar: 15 % (28 T) - März: 13 % (31 T)
- April: 8 % (30 T) - Mai: 4 % - Juni+Juli+August: 4 % (92 T)
- September: 3 % (30 T) - Oktober 8 % (31 T)
- November: 12% 30 T) - Dezember: 16 % (31 T)
Daraus ergibt sich bei Einzug am 01. August folgende Berechnung:
Juli+August = 4 % : 92 T · 62 T= 2,696 %
Gesamtanteil an der Wohnungs-Ablesung:
2,696 % + 3 % + 8 % + 12 % + 16 % = 41,696 %
Von den Gesamteinheiten werden 30 % über die Geamtwohnfläche auf Deine Wohnfläche umgerechnet. Von diesem Einzelanteil trägst Du 41,696 %.
Damit bleiben 70 % der Gesamteinheiten übrig. Diese werden per Dreisatz auf die jeweiligen Einzelablesungen der Wohnungen umgelegt. Was dabei als Einzelanteil für Deine Wohnung herauskommt, trägst Du ebenfalls zu 41,696 %.
Theoretisch heißt das: Wurde die Wohnung nie beheizt und wurden keine Einheiten gezählt, so wirst Du dennoch die 41,696 % an den 30 % Grundkosten bezahlen müssen. Denn schließlich haben die Nachbarn ja Deine Wohnung indirekt miterwärmt.
Ich hoffe mal, dass ich mich jetzt nicht verzettelt habe und das ganze einigermaßen verständlich geblieben ist.