Welche Angehörigen des öffentlichen Dienstes können hoheitliche Befugnisse übernehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sind nicht die Personen per-se, sondern diese handeln in Vertretung einer territorialen Hoheit, also des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Stadt oder Gemeinde; in der Schweiz des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde.
"Territorial" deshalb, weil die Befugnisse nur innerhalb einer bestimmten territorialen Grenzen wirksam sind. Jenseits dieser Grenzen gelten die Befugnisse nicht.

Ausschliesslich die Amtsleiter besitzen eine Vertretungsvollmacht und damit Weisungbefugnis, die sie mit ihrer Ernennung als Mandat von der jeweilgen Regierungsbehörde erhalten. Manche Amtsträger haben Alleinvertretungsvollmacht, andere im Kollektiv mit anderen Amtsträgern. Oder gewisse Vollmachten sind an Angestellte der Behörde delegiet (beispielsweise an einfache Polizisten im Rahmen des Polizeigesetzes)

Die jeweilien hoheitlichen Befugnisse sind in den Verfassungen und Gesetzen dieser territorialen Einheiten festgelegt und in Ausführungsbestimmungen dargelegt, wie sie anzuwenden sind.

In der Schweiz sind es gegen Aussen ausschlieslich die Amtsleiter einer Behörde, welche diese Vertretungsvollmacht und Weisunsbefugnis für die jeweilge Behörde inne haben. Bestimmte funktionale Vollmachten können Angestellte eines Amtes auch besitzen. Aber das sind funktionale Vollmachten, keine Vertetungsvollmachten mit Weisungsbefugniss des Amtes oder der Behörde (ausgenommen Polizei gem. Polizeigesetz)

Ob diese Personen 'verbeamtet' sind, oder nicht, spielt bei den Vertretungsvollmachten keine Rolle. Die Verbeamtung ist ein Merkmal des Anstellungsverhältnisses, nicht der Vollmachten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

danke für den Stern!

0

Beamte und Angestellte und auch Private als sog. Beliehene z.B. der Schornsteinfeger