Weiterbewilligungsantrag (kein Nebenkostenabrechnung)

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Was soll ich jetzt machen?

Den Herrschaften von Jobcenter erklären das Du gemäß § 556 Abs. 3 des BGB frühestens am 1.1.14 Anspruch auf die Abrechnung 2012, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, hast.

Der Vermieter soll dir das schriftlich geben und das schickst du dann dem Jobcenter...

Du rufst da ganz einfach die Hotline an und gibst denen das Datum des Schreibens durch,das dich zur Mitwirkung aufgefordert hat und sagst ihnen,das du es erst zum Jahresende bekommst,das tragen sie dann als Mitteilung an die Leistungsabteilung ein !!!

Selbst wenn du dieses nicht rechtzeitig abgeben würdest ( Benachrichtigung über Verspätung vorausgesetzt ) müsste dir zumindest deine Kaltmiete und dein Regelsatz gezahlt werden,wenn bei dir Neben / Betriebskosten an deinen Vermieter gehen.

Bei mir gehen nur die Nebenkosten + Kaltmiete an den Vermieter,die wird immer gezahlt,auch wenn die Nebenkostenabrechnung später erstellt wird,man muss nur bescheid sagen,denn die Nebenkostenpauschale in der Miete,bleibt bei mir immer gleich,egal ob Gutschrift oder Nachzahlung.

Nur die Betriebskostenabrechnung,Heizung / Warmwasser,wird so lange nicht berücksichtigt,bis ich die Betriebskostenabrechnung vorgelegt habe,denn dann stehen erst die neuen Abschläge fest,die gezahlt werden müssen.