Weißt jemand, ob das polizeiliche Führungszeugnis nachgesendet werden kann?

1 Antwort

Deine Frage ist mit dem Schlagwort "Nachsendeauftrag" verbunden. Trotzdem wird nicht ganz klar, worauf sich Deine Frage bezieht.

Dem Nachsendeservice der Post ist es egal, welches Dokument an eine andere Anschrift weitergeleitet wird. Die Post Nachsendung unterscheidet die Inhalte nicht. Es sei denn es handelt sich um Sendungen, die nicht automatisch durch den Nachsendeauftrag abgedeckt sind, z. B. DHL Pakete oder ähnliches.

Wenn Du ein polizeiliches Führungszeugnis anforderst, wird doch in der Regel die aktuelle Anschrift übermittelt. Also, ja, falls den Behörden noch eine frühere Adresse vorliegt, würde bei einer Anforderung des PFZ ein bestehender Nachsendeauftrag dieses Poststück weiterleiten. Siehe auch:

https://www.ummelden.de/nachsendeauftrag/

Danke für deine Antwort! Genau das meinte ich. Sorry, dass meine Frage nicht ganz klar war. Ich weiß, dass Briefe mit dem 'nicht nachsenden!' Vermerk nicht nachgesendet werden. Also eigentlich war die Frage, ob der Brief mit dem PFZ so einen Vermerk hat.