Wegerecht / Fahrtrecht

7 Antworten

grade eben wieder, unser Auto parkt in der Einfahrt und unser Nachbar stellt sich einfach dafor, wir haben jetzt keine Möglichkeit aus der Einfahrt rauszukommen, das darf doch einfach nicht sein, stellt euch mal vor, wir haben einen Notfall und keiner kann rein oder rausfahren....

Sofern das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, ist die Sache eindeutig.

Allerdings ist es zweierlei, Recht zu haben und sein Recht durchzusetzen.

Ich würde zuerst einmal ein Gespräch unter Nachbarn vorschlagen. Dieses sollte betont freundlich ausfallen. Das Problem ist, dass ihr Nachbarn seid und sich solche Streitigkeiten zu regelrechten Fehden ausweiten können. Beispiele über Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es zuhauf. Ich denke mal. darauf hast Du keine Lust.

Fruchtet das nicht, könntest Du natürlich den Rechtsweg beschreiten und eine Unterlassungserklärung erwirken. Ob sich das jedoch auszahlt, wage ich zu bezweifeln.

Wie auch immer, wäre ich sehr vorsichtig und würde den Nachbarn einfach mal einladen. Dann kann man sich doch bestimmt vernünftig darüber unterhalten.

Wenn der Nachbar nicht mit sich reden lässt, könnt Ihr ihm eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt zustellen lassen - Unterlassungserklärung und Strafandrohung. Die Kosten sind durch den Nachbarn zu tragen.

auf den Papieren

Ich gehe mal davon aus, dass diese Papiere das Grundbuch sind. Bei einer vertraglichen Vereinbarung könnte der Fall eventuell anders aussehen.

Der Eigentümer darf die Nutzung des Weges nicht unangemessen erschweren - also auch nicht dort parken, wenn zu erwarten ist, dass ihr den Weg benutzen wollt. Wenn ihr aber zum Beispiel drei Wochen im Urlaub seid und niemand zu eurem Haus fahren will, wäre das ok.

Natürlich darf die Grundstückseinfahrt nicht zugeparkt werden,wenn ihr die Geh- und Fahrtrechte habt.Wenn es im privaten nachbarschaftlichen Gespräch keine Einigung gibt, bleibt euch nur der Weg zum Rechtsanwalt.