Wegen Körperverletzung in Knast?

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Ja natürlich, was für eine Frage.

StGB § 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

sollte es tatsächlich eine schwere Körperverletzung sein, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (vgl. §226 StGB). Hier ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen!

§ 226 StGB - Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(Quelle: dejure.org)

Beim ersten Mal denke ich nicht, da gibt es dann Strafen mit Geld Tagessätzen und Krankenkassenforderungen des Geschädigten und auch Bewährung alles ist mglich. Bei Wiederholungen kannst Du Dich dann in St. Quentin prügeln.

Schau dir mal die Rechtsvorschrift an, schwere KV ist ein Verbrechenstatbestand, da ist keine Geldstrafe mehr vorgesehen.

@Dabbel

Ich habe es leider schon anders erleben müssen. Viele Faktoren spielten dabei eine Rolle und jeder einzelne wird beleuchtet und bei Erstvergehen wird oft sehr mild entschieden.

Natürlich kommt man bei Körperverletzungsdelikten irgendwann in den Knast, wenn man es zu oft und/oder zu doll macht. Deshalb sind ja alle Körperverletzungsdelikte mit Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) bedroht. Für gefährliche Körperverletzung beträgt die Mindeststrafe ja immerhin schon 6 Monate.

"Für gefährliche Körperverletzung beträgt die Mindeststrafe ja immerhin schon 6 Monate."

und das auch nur, wenn es sich um einen minderscheren Fall handelt. Ansonsten ist es mindestens ein Jahr.

@Dabbel

Da hast Du gerade nicht richtig hingesehen. Ich schrieb gefährliche, nicht schwere KV. Genau darum wirds hier ja vermutlich gehen.

@skyfly71

ups...sorry...tatsächlich überlesen. Ich ging von dem UP aus. Wobei du vermutlich Recht hast, denn die schwere KV zu beurteilen bedarf es schon einiges an Sachverstand.

Das kann schon passieren! Aber nur wenn es wirklich schlimm war, also vielleicht kannst du dich noch rausreden!