WC-Reparatur: Wer ist zuständig?

5 Antworten

Die Kleinreparaturregel greift hier nicht, weil eine Rohrdichtung nicht der täglichen Handhabung unterliegt. Die Anzahl von Kleinreparturen ist begrenzt, spielt hierbei aber keine Rolle. Du bist nach § 536 c BGB verpflichtet dem Vermieter den schaden zu melden. Setze ihm zur Reparatur eine angemessene Frist und weise ihn auf deine Möglichkeit der Selbsthilfe nach § 536 a BGB hin. Aufrechnung der Kosten gegen die Gesammiete nach § 556b BGB


Inkognito-Nutzer   27.04.2025, 13:10

Danke dir, insbesondere auch für die entsprechenden Referenzen.

"Die Kleinreparaturregel greift hier nicht, weil eine Rohrdichtung nicht der täglichen Handhabung unterliegt."

Kannst du das näher erläutern? Was würde denn dann darunter fallen?

Ich sag mal so, die Toilette nutz ich ja durchaus auch täglich. 😁

Gerhart  27.04.2025, 17:25
@Inkognito-Beitragsersteller

Du fummelst ja nicht an der Dichtung jeden Tag herum sondern überhaupt nicht. Aber Fenstergriffe, Türklinken, Wasserhähne usw. unterliegen dem täglichen Zugriff des Mieters.

In der Regel tragen Mieter bis zu 300 € jährlich die Kosten kleiner Reparaturen. Allerdings möchte ich dir Mut zusprechen: ich bin handwerklich auch nicht gerade gesegnet. Aber eine Dichtung ersetzen, bekommst auch du hin. Schau einfach auf YouTube, da gibt es gute und verständliche Anleitungen.


Inkognito-Nutzer   26.04.2025, 12:29

Danke Dir!

Stimmt, an diese Kleinreparaturregel hab ich gar nicht gedacht.

Mit selber machen bin ich einfach vorsichtig, weil ich schon mal mit einem vom Obermieter verursachten Wasserschaden zu tun hatte und einfach alles in diese Richtung vermeiden möchte. Außerdem steh ich mit dem Vermieter leider auf gar keinem guten Fuß, ich will jeden Fehler vermeiden, den er als Anlass für eine Kündigung hernehmen könnte bzw. möchte einfach so wenig Ärger wie möglich.

Trotzdem danke für die Ermutigung! :)

Gerhart  27.04.2025, 17:32

Die Höhe der Kleinreparaturen insgesamt eines Jahres ist nicht durch 300€ max. bestimmt sondern wird mit 6-8% der JahresGrundmiete im Mietvertrag angegeben. Dabei darf eine Kleinreparatur inkl. Mwst. den Betrag von 150,00€ nicht übersteigen.. Der Höchstbetrag kann auch niedriger festgelegt sein.

Besprich doch einfach das Problem mit deinem Vermieter, dann bist du schlauer.

Normalerweise ist es allerdings kein Ding so etwas selbst in die Hand zu nehmen. Eine Dichtung bekommst du in jedem Baumarkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du bist Eigentümer, deine Sache, du darfst dir einen Handwerker suchen

du bist Mieter, solltest den Schaden beim Vermieter angeben, schriftlich,

somit könnte dir die Rechnung überreicht werden, da dies unter die Kleinreparaturregel fällt. sowas steht in der Regel im Mietvertrag