Wasserschaden in Nachbarswohnung durch maroden Boden im Badezimmer. Wer zahlt?

7 Antworten

aber die Fliesen vor der Dusche so marode, dass die Wassertropfen aus der Dusche oder nach dem verlassen der Dusche möglicherweise dafür verantwortlich sind

Das ist absoluter Unsinn!

Wieviel Wasser tropft den von einem nassen Duscher auf den Boden? Das läßt sich wohl nicht einmal in ml messen. Also bei weitem nicht soviel, dass es durch die Decke tropft.

Fliesen sind erst einmal nicht locker. Sie können aber locker werden, wenn sich viel Nässe darunter sammelt.

Was meint der Installateur eigentlich damit, dass die Dusche dicht ist? Der Ablauf oder die Zuleitung zum Brauseschlauch oder die Duschwanne selbst? Wie genau hat er das geprüft?

Wenn Wasser durch die Decke in die Wohnung darunter kommt, muss der Vermieter sofort seine Versicherung informieren. Diese wird eine Leckortungsfirma schicken, die genau ermittelt, woher das Wasser kommt. Sie wird sich keinesfalls auf die Aussage eines Installateurs verlassen, denn u. U. geht es um sehr viel Geld.

Ihr werdet nicht Schuld an der Misere sein, aber wenn ihr den Vermieter nicht oder zu spät informiert habt, könnte man Euch eine Mitschuld andrehen. Aber informiert habt ihr ja, sobald ihr von den Regenfällen in der unteren Wohnung gehört habt.

Wenn der Schaden nicht von dir verursacht wurde, ist das das Problem des Vermieters bzw. - falls er eine hat - das seiner Gebäudeversicherung.

falls er eine hat - das seiner Gebäudeversicherung.

laut der Schilderung, handelt es sich um keinen Leitungswasserschaden - also leistet die Gebäudeversicherung auch nicht.

@Apolon

Es handelt sich trotzdem um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser

@DerHans

Es handelt sich trotzdem um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser

Nach der Schilderung ist solch ein Schaden nicht erkennbar. Es könnte sich auch um Reste des Putzwassers für den Fußboden handeln.

Ich bin hier etwas besorgt, dass man es so auslegen könnte, dass man sagt, dass die Fliesen so marode geworden sind durch das Wasser das von einem tropft, wenn man aus der Dusche kommt und man somit doch dem Mieter (sprich uns) die Schuld gibt.
Oder dass man sagt, dass wir früher hätten reagieren müssen als wir gemerkt haben, dass die Fliesen marode sind und sich darunter evtl. Wasser ansammeln könnte -> Fahrlässigkeit.
Könnte der Vermieter so etwas versuchen oder ist das absurd?

@alkhoernchen

Natürlich wird er das und ist damit auch im Recht.

@TrudiMeier

Damit, dass es fahrlässig ist oder dass die Fliesen marode sind, weil Wasser von einem tropft, wenn man aus der Dusche kommt?

@alkhoernchen

Wer sagt denn, wann du das bemerken musstest?

@alkhoernchen

melde es doch einfach deiner Privathaftpflichtversicherung !

Bist Du sicher? Über Nacht wurden die Fliesen undicht und fingen an zu wackeln? Als Vermieter würde ich das nicht glauben. Aber egal, die Reparatur ordnet doch die VGV, die ja jeder Mieter mit seiner BK-Abrechnung bezahlt. Alles ganz einfach, für einen Vermieter. Er muß es nur wissen.

"Bist du sicher?" Was meinst du? Mit was?

Wer muss für den Schaden in den beiden Wohnungen aufkommen? Es handelt sich um eine Mietwohnung.

Hat man den Hauseigentümer schon informiert, denn dieser muss hier Abhilfe schaffen.

Ja, die Hausverwaltung hat den Installateur geschickt - allerdings ohne den Schaden selbst gesehen zu haben. 

@alkhoernchen

Dann informiere die Hausverwaltung, dass es sich um keinen Leitungswasserschaden handelt und sie den Schaden beheben sollen.

@Apolon

Leitungswasserschaden ist in dem Fall aber nicht zutreffend, oder?
Die Dusche ist ja dicht.

@alkhoernchen

Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser

@DerHans

@der Hans,

wusste bisher gar nicht, dass Du zu den Hellsehern hier im Forum gehörst.

Würdest Du mir mal mitteilen, aus welchem Text Du bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ableiten kannst ???

@alkhoernchen

Hast Du in meinem Text das Wörtchen "keinen" überlesen ?

@Apolon

Siehe Beitrag von DerHans. Er ist von einer VS und kennt sich aus!

Oben genannte Antworten sind einfach laienhafte Vermutungen!

BwHoch2 hat ebenfalls Recht.

@IGEL999

 Er ist von einer VS und kennt sich aus!

Aber er irrt auch schon mal.  :-)

@IGEL999

@Igel999,

Siehe Beitrag von DerHans. Er ist von einer VS und kennt sich aus!

Tatsächlich - Du hast recht, aber er liegt auch öfters mal daneben. Wie z.B. auch bei dieser Antwort.

Oben genannte Antworten sind einfach laienhafte Vermutungen!

Beziehst Du dich jetzt auf meine Antworten ? Als Agenturinhaber eines Versicherungsunternehmens (seit fast 30 Jahren) sollte ich doch schon ein wenig Ahnung haben!

@IGEL999

Oben genannte Antworten sind einfach laienhafte Vermutungen!

Behaupten kann man viel und schnell und dann gibt es oft lange Kommentarstränge, besser ist es wenn man durch Gesetzestexte , Urteile oder Links seine Antwort belegt.

der hausbesitzer ohne wenn und aber. veranlasse aber nicht eine reparatur, ohne ihn vorher darüber in kenntnis zu setzen.

großartig um erlaubnis fragen musst du nicht, da es sich hier um einen (wenn auch nicht bedrohlichen) notfall handelt, der sorfoertiges handeln zur vermeidung größerer schäden erforderlich macht.


Ein Notfall läge vor wenn tatsächlich das Wasser nicht abgestellt würde. Hier würde die Versicherung noch nicht mal den Wochenenddienst akzeptieren und bezahlen. Offenbar sickert das ja schön länger durch. Daher kommt es jetzt auch nicht auf einen Tag an.