Wasserschaden am Laminat - Haftpflichtversicherung?

3 Antworten

EIn Wasserschaden ist kein Abnutzungsschaden, nein. Das ist ein Unfall. Von daher sollte er abgedeckt sein, wenn nicht andere Vertragsklauseln entgegenstehen.

Ein Unfall ist etwas ganz anderes. Das ist ein Schaden der durch die Gebäudeversicherung gedeckt ist.

@DerHans

Ein Unfall ist es dennoch, auch wenn bei dieser Art Unfall eine andere Versicherung zuständig sein mag. Insbesondere ist es kein Abnutzungsschaden, weder durch sachgemäße noch durch unsachgemäße Abnutzung.

@Adolin1

Ein Unfall ist ein KÖRPERSCHADEN.

Hier handelt es sich um einen Sachschaden, wobei der Fragesteller noch die Antwort schuldig ist, wie dieser entstanden ist.

@DerHans

Also wenn ich mit meinem Auto gegen ein anderes Auto fahre und es beim Blechschaden bleibt, dann war es kein Unfall? Denk nochmal nach...

Hi,

Bei Mietwohnungen gilt folgende Regel: Für alles vom Vermieter eingebrachte ist dieser dafür zuständig, bei Beschädigungen und Berechtigten Ansprüchen diese auch zu gewähren.

Im Normalfall hat dieser dafür eine Gebäudeversicherung welche die Kosten übernimmt.

Wenn wir hier natürlich von einem "Lapidaren" Schaden sprechen bei welche kein Wasserrohrbruch erfolgt ist, sondern z.B. durch wischen was kaputt ging, dann ist das natürlich nicht versichert, und ich glaube man brauchst einen kullanten Vermieter wenn er sowas repariert.

Wenn deine Hausratversicherung von den Besitzverhältnissen in Kenntnis gesetzt wird, werden diese den Schaden sowieso nicht übernehmen.

Sprich mit deinem Vermieter darüber. Im schlimmsten Fall kannst du das noch deiner Hausrat eireichen wenn sonst niemand zahlt. Aber das sollte vorher geregelt werden können.

Das ist in erster Linie ein Gebäudeschaden, den der VERMIETER an seine Gebäudeversicherung melden muss. FALLS die Versicherung dich dann in Regress nimmt, ist das Sache deine privaten Haftpflicht.

Melden musst du diesen Schaden aber an deine Versicherung SOFORT.