Was zählt vor Gesetz als Pornograf*e?

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Pornografie ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Damit von einem pornografischen Inhalt i. S. d. § 184 StGB ausgegangen werden kann, muss eine vergröbernde Darstellung sexueller Handlungen vorliegen, die den Menschen zum Objekt sexueller Begierde oder Betätigung macht (vgl. BGHSt 37, 55; BGHSt 32, 30). Die bildliche Darstellung eines Hodensacks erfüllt den Straftatbestand damit alleine noch nicht.

Diese Definition gilt allerdings nur für Pornografie i. S. d. § 184 StGB. Bei Kinderpornografie kann die Auslegung weniger streng erfolgen (vgl. BGHSt 59, 177).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Monden468 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 17:38

Okay vielen Dank.
ja soweit ich das mitbekommen habe, hat ein Freund in einem Videogruppenanruf seinen Hoden aus „Spaß“ seinen Freunden präsentiert und einer davon hat einen Screenshot gefertigt.
Diesen ausversehen dann in die Gruppe weitergeleitet aber umgehend gelöscht.

jetzt macht er sich sorgen das es ihn erwischen kann wegen „verbreitung pornografischer Inhalte“

Den Punkt das er ungefragt einen Screenshot gefertigt hat sollte abgehakt sein, da die Person das nicht schlimm fande.

ruhrgur  20.01.2025, 17:40
@Monden468

Das allein ist wie gesagt mangels sexueller Handlung noch keine Pornografie.

Monden468 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 17:44
@ruhrgur

Okay. Weiß ich Bescheid danke für die netten und hilfreichen antworten

Der Hodensack ist ein sekundäres Geschlechtsteil, ähnlich einer Brust und erfüllt nicht die Voraussetzungen für Pornografie.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hodensack

und dort wird keine Pornografie gezeigt ; - )

Hält die Person seine Hoden in einer Weise vor der Kamera, welche medizinisch bildend sein soll (bsp. der Erkennung von Hodenkrebs dienen soll), so handelt es sich nicht um Pornografie. Liegt die Intention jedoch in einer sexuellen Erregung, handelt es sich um Pornografie.

Hier wird wohl eher letzteres der Fall sein.


Monden468 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 17:22

Ja war anscheinend ein Gruppenanruf in dem er es anscheinend aus Spaß gezeigt haben soll.

Nein, es müssen sexuelle Handlungen dargestellt sein.

Wieso schreibst du "Pornografie" eigentlich mit Sternchen? Genderst du oder was?


Monden468 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 17:22

Ne hahahaha dachte wird sonst gesperrt oder so aber danke