Was zählt alles zu den Personalien?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Einkommen und zu den Vermögensverhältnissen muß man keine Angaben machen oder kann sogar falsche Angaben machen; das Nettoeinkommen soll die Grundlage für Tagessätze bilden; das Gericht kann aber das Einkommen auch schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB).

Das betet man doch nicht vor, sondern reicht es schriftlich ein. Der KOntoauszug wird nicht vorgelesen ;)

Die Angaben von Einkommen und Vermögen kann man schadlos verweigern.

Wenn sie in Betracht kommt, kann der Richter einen entsprechenden Hinweis geben, dass auch eine Geldstrafe möglich ist und er dazu gerne deine Einkommensverhältnisse gewusst hätte.

Weiter sagt er, wenn du keine Angaben dazu machen möchtest, dass er dein Einkommen dann schätzen müsse, was sich gegebenenfalls zu deinen Nachteil auswirken könnte. ( da man dein Einkommen vielleicht zu hoch einschätzt )