Was, wenn Ehepartner zur Scheidung nicht einwilligt?

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Nein, dann wird es nur schwerer, das Scheitern der Ehe nachzuweisen. Es sind 3 Trennungsjahre erforderlich.

Nicht ganz, in dem Link von Amdros steht folgendes:

Nach einer Trennungsfrist von einem Jahr können Sie auch dann geschieden werden, wenn Ihr Partner der Scheidung nicht zustimmen will, wenn Sie dem Richter aber nachweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, § 1565 BGB, z.B. dadurch, dass sie beweisen, dass Sie oder Ihr Partner bereits wieder einen neuen Partner hat und deshalb nicht zu erwarten ist, dass das eheliche Zusammenleben noch einmal funktionieren wird.

Weiter steht dort:

Diese Frist (3 Jahre) hat keine große Bedeutung mehr. Die meisten Richter sehen nämlich die Zerrüttung als erwiesen an, wenn die Eheleute etwa 2 Jahre auseinander sind und einer der beiden glaubhaft und nachdrücklich versichert, dass er an der Ehe nicht mehr festhalten will. Beim derzeitigen Stand der Dinge muss also niemand mehr 3 Jahre auf seine Scheidung warten.

Nichts anderes habe ich oben geschrieben. Das Scheitern der Ehe muss bewiesen werden. Ist das nicht möglich, wird das Scheitern nach drei Trennungsjahren vermutet. Für das Vermuten des Scheiterns bei zwei Trennungsjahren, gibt es keine rechtliche Grundlage. Am Ende muss der Richter aber vom Scheitern überzeugt sein.

Wenn du eine außergerichtliche Einigung anstrebst, dann müssen beide Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sein.

Wenn du mit einer Scheidungsklage vor Gericht gehen willst, dann musst du dich - in deinem eigenen Interesse - von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Und der weiß, was in deinem Fall möglich sein kann. Ob es eine rasche Lösung geben kann, oder ob vom Gesetzesgeber vorgegebene Fristen eingehalten werden müssen.

Und nein ...... du musst nicht dein ganzes restliches Leben verheiratet bleiben, nur weil dein Ehepartner "njet" sagt.

Eine Ehe wird auch auf Antrag nur eines Ehepartner geschieden, wenn sie als "gescheitert" gilt. Das ist frühestens nach dreijähriger Trennungszeit möglich.

Nein, dann verlängert sich nur die Trennungsfrist idR und dann entscheidet das Gericht.

eine "einwilligung" ist nach dem obligatorischen trennungsjahr nicht notwendig!