Was wäre, wenn DU aus dem Nichts von der Polizei verhaftet wirst?

10 Antworten

Die Polizei verhaftet Niemanden grundlos. Ist mir pers. schon passiert. Ich wurde aus dem Bett geholt und abgefuehrt. Grund war eine eidesstattliche Aussage eines Kollegen, dass ich einen Millionenbetrag gestohlen haette. Dazu passte es ganz gut, dass solche Transaktionen zu meinen Aufgaben gehoerten.

Habe meinen Anwalt angerufen, der der Kripo versichterte, es bestuende keine Fluchtgefahr. Am naechsten Tag hatte ich dann einen Anwaltstermin. Beim Duschen morgens ist mir dann etwas eingefallen, was mich sofort entlastet hat. Bei der Kripo selbst konnte ich nicht klar denken.

Resultat: Freistellung bei voller Bezahlung. Nach einem Jahr wurde dann ein aussergerichtlicher Vergleich geschlossen. Ein Jahresgehalt + Ubernahme meiner Anwaltskosten, und dem AG wurde untersagt, je meinen Namen in diesem Zusammenhang zu erwaehnen/zu nennen.

War fuer mich wie ein Lottogewinn:)). Waere mir das in den USA passiert, waere ich jetzt Millionaerin.

Aus dem nichts? Da frage ich mich erstmal wäre ich unschuldig und rechne nicht mit der Verhaftung oder habe ich was angestellt und habe mich nur sicher gefühlt?

Ich habe aktuell nichts was ich mir vorwerfen würde also kämme eine spontane Verhaftung mehr als überraschend. Trotzdem sollte man auch wenn man sich sicher ist unschuldig zu sein immer vorsichtig sein immerhin hat die Polizei bei einer Verhaftung ja schon mal etwas mehr als nur einen Verdacht. Auch wenn sich das nachher als falsch rausstellen kann und sollte wäre ich immer vorsichtig.

bedeutet ich gebe NUR meine Personalien an und halte ansonsten meine Klappe bis mein Anwalt eintrifft. Das ist nicht nur ein Spruch aus dem tv sondern mein gutes Recht und bei einer Verhaftung wohl das beste was man machen kann.

In Deutschland wäre ich voll irritiert und würde erstmal alles über mich ergehen lassen und natürlich telefonieren wollen etc.

Im Ausland wäre ich völlig in Sorge und würde erstmal überhaupt keinen Mux von mir geben und natürlich auch versuchen an ein Telefon zu kommen. Ob ich dann noch eine Telefonnummer im Kopf hätte mag ich zu bezweifeln.

Keine Angaben zur Sache machen und jegliche Aussage verweigern. Anwalt verlangen. Nach 24 Stunden muss man dem Haftrichter vorgeführt werden....der wird sich freuen zu hören, wenn man keinen Anwalt hat.

Anwalt informieren. Im übrigen solltest du zwischen festnehmen und verhaften unterscheiden. Verhaften dürfen Sie sich nur, wenn ein richterlicher Haftbefehl vorliegt.