Was versteht man unter angemesssene Zeit (Im Zusammenhang mit Freistellung nach §629 BGB)?

3 Antworten

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Eine feststehende Definition der Angemessenheit im Sinne des § 629 BGB ist nicht existent. Die Grundsätze sind, der Arbeitnehmer muss einen Antrag stellen und die ungefähre Dauer angeben, der Arbeitgeber muss für die erforderliche Zeit freistellen.

Die Angemessenheit im Bereich 4 Stunden bis zu einem Tag und richtet sich nach den berüchtigten Umständen des Einzelfalls. Die Angemessenheit richtet sich also auch nach deinem Tätigkeitsprofil. Lass es mich so sagen, je komplexer die Tätigkeit, desto länger wird ein Bewerbungsgespräch dauern. Im Zweifelsfall umfasst die Freistellung auch ein Assessment Center. Die Frage der Angemessenheit ist hier allerdings nicht zu verwechseln mit der Verpflichtung im Sinne 616 BGB den Lohn weiter zu zahlen.

1. 4 Stunden bis 1 Tag

2. angemessen wäre die erforderliche Zeit, kann eben auch 1 Tag sein

3. Frage verstehe ich nicht ganz. Der Arbeitgeber kann Dich nur für die übliche Arbeitszeit freistellen. Diese ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und der praktischen Handhabung

meine Normalearbeitszeit beträgt täglich 7 Std 48 Minuten d.h. ich komme um 7.02 Uhr und gehe um 15.20 Uhr als Beispiel. Müsste mein AG  mich also sagen wir ab 7 Uhr an wenn ich normalerweise da bin freistellen - Termin in der selben Stadt - (Auszug aus letztem Schreiben vom AG: ...Freistellung im angemessenen Zeitrahmen, nur innerhlab der Kernzeit (9 Uhr bis 15 Uhr)) oder kann mein AG sich da auf seine Kernzeitklausel (so nenn ich das jetzt mal) berufen und mich nur für 2,5 Std. freistellen und nich für die vollen 4,5 Std. (0, 5 std. =plus 30 minuten, Ankuft die man zwingendermaßen laut Einladungschreiben da sein muss)?

@MJH92

deinen arbeitsvertrag kenne ich nicht. Wenn das Bewerbungsgespräch 4,4 Stunden dauert muss Dein Arbeitgeber Dich für diese Zeit frei stellen.

Gut gemeinte Antwort kannst du nur erhalten, wenn du auch alle erforderlichen Informationen mitlieferst. Was ist deine tägliche Soll Arbeitszeit, um wieviel Uhr war dein Vorstellungsgespräch, wie lange dauert dein Fahrtweg Arbeit zum Ort des Vorstellungsgespräches. Unter Umständen ist es auch bereits eine Freistellung, wenn er dir die Nichteinhaltung der Kernzeit gestattet. 

Geht es dir hier nur um deine Stundenberechnung für diesen Tag? 

Mein Vorstellungsgespräch ist am 02.03.17 und beginnt um 8.30 und soll bis 12.30 gehen zwingende Ankuft bis 8.00 Uhr. Meine Soll-Arbeitszeit berträgt 7.48 pro Tag, 5-Tage-Woche.

Mir geht es darum ob mein AG mich vollumfänglich freistellen muss oder ob er sich auf seine Kernzeit berufen kann so dass ich die anderen Stunden nacharbeiten muss?

@MJH92

 Wenn es zeitlich für dich hinkommt, würde ich morgens noch meine Zeit erfassen mit kommen und direkt wieder gehen, und zum Ende des Gesprächs wieder kommen. Dann muss dein Vorstellungsgespräch wie ein Außendienst oder  angeordnete Abwesenheit  gewertet werden. Minusstunden machst du, wenn du nach dem Gespräch nach Hause fährst. Für solche Fälle geben wir den Bewerbern eine Anwesenheitsbescheinigung mit. 

"Angemessen" ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff.

Das Handeln ist angemessen, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt.

 Quelle: BVerfGE 83, 1, 19.